Wer seinen Vertrag der Andsafe Privathaftpflichtversicherung vorzeitig beendet, zahlt den Beitrag nur anteilig für die Zeit mit Versicherungsschutz. Wie sich die Prämie bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Interessenfortfall berechnet, zeigt dieser Überblick.
1. Anteilige Prämie
Wird der Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, haben wir für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf die Prämie.
2. Widerruf
Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von drei Monaten widerrufen.
3. Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie uns vor Abschluss des Vertrages einen Umstand nicht mitgeteilt haben, den Sie hätten mitteilen müssen, steht uns der Anteil der Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen ist.
4. Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages
Treten wir vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, haben wir Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, steht uns die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklärung zugegangen ist.
6. Interessenfortfall
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn dieses Versicherungsvertrages vollständig und dauerhaft weg und wird das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir erstmalig vom Interessenfortfall erfahren haben.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Vertrag früher als geplant, zahlen Sie den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat. Je nachdem, warum der Vertrag endet – etwa durch Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder weil das versicherte Interesse wegfällt – gibt es unterschiedliche Zeitpunkte, bis zu denen dem Versicherer der anteilige Beitrag zusteht. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine angemessene Geschäftsgebühr anfallen.
Häufige Fragen
Muss ich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Wird der Vertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, besteht nur ein anteiliger Anspruch auf die Prämie – für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Innerhalb welcher Frist kann ich die Vertragserklärung widerrufen?
Abweichend von § 8 Versicherungsvertragsgesetz können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von drei Monaten widerrufen.
Was passiert, wenn der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, hat er Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
Bis zu welchem Zeitpunkt steht dem Versicherer bei arglistiger Täuschung die Prämie zu?
Wird der Vertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklärung zugegangen ist.
Was gilt bei Wegfall des versicherten Interesses (Interessenfortfall)?
Fällt das versicherte Interesse nach Vertragsbeginn vollständig und dauerhaft weg und wird der Vertrag nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt, steht dem Versicherer der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem er erstmalig vom Interessenfortfall erfahren hat.