Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ergibt sich die Vertragsdauer aus dem Versicherungsschein und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Sie erfahren, wie Sie täglich kündigen können, welche Fristen und Textform-Regeln gelten und welche Rechte nach einem Versicherungsfall bestehen.
1. Vertragsdauer
Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
2. Automatische Vertragsverlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
3. Kündigungsrecht zum Vertragsablauf
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich.
Wir können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbarten Ablauf kündigen.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie können uns also z. B. einen Brief oder eine E-Mail schreiben. Wichtig ist dabei, dass Sie als Absender:in eindeutig zu erkennen sind.
4. Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündigen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen Monate Zeit. Die Kündigung muss uns in Textform zugehen, also z. B. als E-Mail oder Brief.
Sie wird dann direkt mit Zugang bei uns wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt. Der späteste Zeitpunkt ist das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Auch uns steht nach Eintritt des Versicherungsfalls eine Kündigungsrecht zu. Das oben Gesagte gilt dann entsprechend. Einziger Unterschied ist, dass unsere Kündigung nicht sofort, sondern erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam wird.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft für die im Versicherungsschein festgelegte Dauer und verlängert sich bei mindestens einem Jahr Laufzeit von selbst, solange niemand kündigt. Sie selbst können jederzeit täglich kündigen – bequem im Kundenportal oder in Textform. Der Versicherer hat eine dreimonatige Frist zum Ablauf. Zusätzlich besteht nach einem Schadenfall für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Private Haftpflichtversicherung kündigen?
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Wie kann ich die Kündigung einreichen?
Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich. Wichtig ist, dass Sie als Absender:in eindeutig zu erkennen sind.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Kann ich nach einem Schaden kündigen?
Ja. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie das Versicherungsverhältnis kündigen. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung haben Sie dafür einen Monat Zeit. Die Kündigung muss in Textform zugehen und wird direkt mit Zugang wirksam, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt – spätestens das Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Welche Kündigungsfrist hat der Versicherer zum Vertragsablauf?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor dem vereinbarten Ablauf kündigen. Nach einem Versicherungsfall wird eine Kündigung des Versicherers erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.