Bei der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist der Erstbeitrag unverzüglich nach Vertragsabschluss fällig, während sich Folgebeiträge nach der vereinbarten Zahlungsperiode richten – wählbar zwischen Monat, Vierteljahr, Halbjahr oder Jahr. Hier erfahren Sie alles zu Fälligkeit, Zahlungsperiode und Zahlungsweise.
1. Erstbeitrag
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen.
Haben Sie einen späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
2. Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
3. Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- ein Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
4. Zahlungsweise
Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag wird gleich nach Vertragsabschluss bzw. zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Danach zahlen Sie regelmäßig weiter – im gewählten Rhythmus (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich), jeweils zum Ersten des Monats. Wie genau die Zahlung erfolgt, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Bei einem vereinbarten späteren Versicherungsbeginn wird er erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen.
Wo finde ich die vereinbarte Zahlungsweise?
Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.