In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung entscheidet Ihr Verhalten über den Versicherungsschutz: Wer Verhaltensregeln missachtet, riskiert eine fristlose Kündigung, eine gekürzte oder sogar vollständig entfallende Leistung – abhängig davon, ob die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
1. Recht zur Kündigung
Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.
2. Weniger oder keine Leistung
Wenn Sie eine der oben aufgeführten Verhaltensregeln nicht beachten, müssen wir entweder gar nicht oder nur teilweise leisten. Im Detail hängt das davon ab, ob Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben:
- Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.
- Haben Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens.
Können Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt unsere Leistungspflicht unverändert bestehen.
Unsere Leistungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
- nicht dazu geführt hat, dass der Versicherungsfall eingetreten ist oder festgestellt wurde;
- nicht dazu geführt hat, dass unsere Leistungspflicht festgestellt wurde;
- nicht den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat.
Sie müssen nachweisen, dass die genannten Punkte vorliegen.
Sofern Sie uns nach dem Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für unsere Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind, entfällt unsere Leistungspflicht.
Das gilt auch dann schon, wenn lediglich ein Täuschungsversuch vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Verhaltensregeln, kann das Folgen für Ihren Vertrag und Ihre Ansprüche haben. Wer eine Gefahr nicht rechtzeitig beseitigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Bei absichtlichem Fehlverhalten kann die Leistung ganz wegfallen, bei grober Nachlässigkeit anteilig gekürzt werden. Wer belegen kann, dass die Pflichtverletzung keine Auswirkung auf den Schaden hatte, behält seinen Anspruch. Ein Täuschungsversuch nach dem Schaden führt jedoch zum Verlust der Leistung.
Häufige Fragen
Kann der Vertrag gekündigt werden, wenn ich eine Gefahr nicht beseitige?
Ja. Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, darf die Andsafe Versicherung den Vertrag fristlos kündigen.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung der Verhaltensregeln?
Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, ist die Andsafe Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.
Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit aus?
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung darf die Leistung gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens.
Bleibt der Anspruch bestehen, wenn die Pflichtverletzung folgenlos war?
Ja. Die Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn die Pflichtverletzung nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, die Feststellung der Leistungspflicht oder deren Umfang war. Diese Punkte müssen Sie nachweisen.
Was gilt bei arglistiger Täuschung nach dem Schaden?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für die Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind, entfällt die Leistungspflicht. Das gilt bereits bei einem Täuschungsversuch.