Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leistet für Schäden durch mitversicherte deliktsunfähige Kinder oder andere deliktsunfähige Personen bis zu 100.000 Euro – auch dann, wenn keine gesetzliche Haftpflicht besteht.
Wurden Schäden durch mitversicherte minderjährige Kinder oder andere mitversicherte Personen verursacht, die deliktsunfähig sind, so verzichtet die Andsafe Versicherung auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit und leistet unabhängig von einer gesetzlichen Haftpflicht, wenn:
- keine Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung vorliegt;
- Sie uns gegenüber ausdrücklich den Wunsch äußern, auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit verzichten zu wollen, und
- der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
Ein mögliches Mitverschulden weiterer Personen wird bei der Leistung berücksichtigt.
Nicht versichert:
Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unternehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.
Ein geschädigter Dritter kann aus dieser Regelung keinen Anspruch herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich haften Personen, die deliktsunfähig sind – etwa kleine Kinder –, rechtlich nicht für von ihnen verursachte Schäden. In solchen Fällen kann die Andsafe unter den genannten Bedingungen dennoch leisten, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Damit lässt sich vermeiden, dass ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleibt, obwohl keine gesetzliche Haftung besteht.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit?
Verursacht eine mitversicherte deliktsunfähige Person – etwa ein minderjähriges Kind – einen Schaden, leistet die Andsafe unabhängig von einer gesetzlichen Haftpflicht, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Bis zu welchem Betrag wird geleistet?
Es wird geleistet, sofern der Schadenersatzanspruch einschließlich Kosten den Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es darf keine Haftung aus Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, Sie müssen den Verzicht ausdrücklich wünschen, und der Anspruch inklusive Kosten darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Welche Ansprüche sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche von Sozialversicherungsträgern, arbeitgebenden Unternehmen und öffentlichen Dienststellen aus Lohnfortzahlungen.
Kann ein geschädigter Dritter direkt Ansprüche geltend machen?
Nein. Ein geschädigter Dritter kann aus dieser Regelung keinen Anspruch herleiten.