Der Forderungsausfallschutz der Andsafe Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Schädiger Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche wegen Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann oder eine vorsätzliche Straftat zugrunde liegt – so werden Sie gestellt, als hätte die andere Person eine vergleichbare Police bei Andsafe. Hier lesen Sie die Voraussetzungen und Leistungsausschlüsse.
1. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schädigers bzw. der Schädigerin
Die vorliegende Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die Dritte gegen Sie geltend machen, weil Sie ihnen einen Schaden zugefügt haben.
Diesen wichtigen Versicherungsschutz erweitern wir insofern für Sie, als wir auch gesetzliche Haftpflichtansprüche absichern, die Ihnen gegen Dritte zustehen. Voraussetzung ist, dass diese Personen die Forderungen, die Sie gegen sie geltend machen, wegen Zahlungsunfähigkeit nicht oder nicht vollständig begleichen können.
Wir stellen Sie dann so, als hätten die Personen eine vergleichbare Privathaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, die denselben Versicherungsumfang hat wie der vorliegende Versicherungsvertrag oder alternativ eine Versicherung als
- Hundehalter:in;
- Halter:in von Reit- und Zugtieren;
- Veränderung der Lebenssituation die zu einem Tarifwechsel führt;
- Haus- und Grundbesitzer:in und Inhaber:in von Anlagen zur Lagerung von Heizöl;
- Bauherr:in von privat genutzten Bauvorhaben;
2. Bei Schäden infolge bestimmter Straftaten
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schadenersatzansprüche, denen eine vorsätzlich begangene Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung durch einen Dritten zugrunde liegt.
Wir leisten in diesem Fall, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Person, die die Straftat begangen bzw. den Schaden verursacht hat, ist namentlich bekannt.
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person vor.
- Die Vollstreckung des Titels blieb ohne Erfolg. Eine Vollstreckung ist nicht notwendig, wenn die betroffene Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Alternativ genügt es, wenn offensichtlich oder zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird, und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
- Sie haben Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Person, welche die Tat begangen bzw. den Schaden verursacht hat, vorher an uns abgetreten.
3. Leistungsausschlüsse
Neben den zu diesem Versicherungsvertrag geltenden Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz für
- Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind;
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Schäden an Immobilien, soweit diese über eine bestehende Wohngebäude- und/oder Hausratsversicherung versichert wären (unabhängig vom Bestehen einer solchen Versicherung);
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung, wenn Sie Immobilien vermietet haben;
- Ansprüche aus Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise schützt eine Privathaftpflicht Sie, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Der Forderungsausfallschutz dreht diese Richtung um: Hat ein anderer Ihnen einen Schaden zugefügt und kann Ihre berechtigten Ansprüche nicht bezahlen – etwa weil er zahlungsunfähig ist –, tritt Ihr Versicherer ein. So bleiben Sie nicht auf dem Schaden sitzen, sondern werden so gestellt, als hätte die andere Person selbst eine vergleichbare Police. Auch bei bestimmten vorsätzlichen Straftaten ist unter festgelegten Voraussetzungen ein Ausgleich möglich. Für einige Konstellationen gelten allerdings Leistungsausschlüsse.
Häufige Fragen
Was ist der Forderungsausfallschutz?
Er sichert gesetzliche Haftpflichtansprüche ab, die Ihnen gegen Dritte zustehen, wenn diese die Forderungen wegen Zahlungsunfähigkeit nicht oder nicht vollständig begleichen können. Sie werden dann so gestellt, als hätte die andere Person eine vergleichbare Privathaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen.
Bin ich auch bei einer vorsätzlichen Straftat geschützt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzansprüche, denen eine vorsätzlich begangene Körperverletzung, Tötung oder Sachbeschädigung durch einen Dritten zugrunde liegt – sofern die Person namentlich bekannt ist, ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vorliegt, die Vollstreckung ohne Erfolg blieb und Sie Ihre Ansprüche vorher an uns abgetreten haben.
Muss ich immer erst eine Vollstreckung versuchen?
Nicht zwingend. Eine Vollstreckung ist nicht notwendig, wenn die betroffene Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Alternativ genügt es, wenn offensichtlich oder zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird, und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
Welche Schäden sind vom Forderungsausfallschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden, Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Schäden an Immobilien, soweit sie über eine Wohngebäude- und/oder Hausratsversicherung versichert wären, Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß bei vermieteten Immobilien, Vertragsstrafen und Rechtsverfolgungskosten sowie Ansprüche, zu deren Ersatz ein Sozialversicherungs- oder Sozialleistungsträger verpflichtet ist.