In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Veränderungen bestehender Risiken während der Vertragslaufzeit automatisch mitversichert. Auch für bestimmte neue Risiken – etwa den Erwerb einer Immobilie oder das Halten von Hunden – besteht zunächst Versicherungsschutz. Erfahren Sie, wann und innerhalb welcher Frist Sie neue Risiken melden müssen.
Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Diese Veränderungen sind automatisch mitversichert.
Für folgende Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, ohne dass Sie uns informieren müssen:
- Veränderung der Lebenssituation (Einschluss mitversicherter Personen);
- Halten von Hunden, Reit- und Zugtieren;
- Erwerb einer Immobilie (auch Erbschaft oder Schenkung);
- Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken anzeigen. Dazu haben Sie einen Monat Zeit.
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ein separater Vertrag erforderlich ist, um die Risiken zu versichern.
Was bedeutet das konkret?
Verändern sich Risiken, die bereits versichert sind, bleiben Sie ohne weiteres Zutun geschützt. Kommen nach dem Vertragsabschluss neue Risiken hinzu – etwa durch eine veränderte Lebenssituation, ein Haustier, eine Immobilie oder eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst –, sind Sie zunächst automatisch bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode mitversichert. Erst auf Aufforderung müssen Sie diese neuen Risiken innerhalb der genannten Frist melden, damit der Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Sind Veränderungen bestehender Risiken automatisch mitversichert?
Ja. Ändern sich bestehende Risiken während der Vertragslaufzeit, sind diese Veränderungen automatisch mitversichert, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Welche neuen Risiken sind zunächst ohne Meldung versichert?
Zunächst versichert bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode sind: die Veränderung der Lebenssituation (Einschluss mitversicherter Personen), das Halten von Hunden, Reit- und Zugtieren, der Erwerb einer Immobilie (auch Erbschaft oder Schenkung) sowie die Aufnahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.
Wann und wie lange habe ich Zeit, neue Risiken zu melden?
Sie müssen die neuen Risiken erst anzeigen, wenn wir Sie dazu auffordern. Das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein. Für die Meldung haben Sie dann einen Monat Zeit.
Was passiert, wenn ich neue Risiken nicht fristgerecht melde?
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt der neuen Risiken.
Was geschieht nach der Meldung neuer Risiken?
Nach Ihrer Meldung prüfen wir, ob die Risiken in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ob ein separater Vertrag erforderlich ist, um die Risiken zu versichern.