In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Vermögensschäden aus Schadenereignissen mitversichert, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind. Erfahren Sie, welche Vermögensschäden abgedeckt sind und in welchen Fällen kein Versicherungsschutz besteht.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung umfasst der Versicherungsschutz auch Vermögensschäden aus Schadenereignissen, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden verursacht wurden und während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages eingetreten sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, sofern sie nicht an anderer Stelle in diesen Versicherungsbedingungen ausdrücklich mitversichert sind;
- Vermögensschäden im Zusammenhang mit Verträgen;
- Vermögensschäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten;
- Vermögensschäden aus dem Verstoß gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte;
- Vermögensschäden durch ständige Emissionen (z. B. Lärm oder Gerüche).
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der eintritt, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Solche reinen Vermögensschäden sind in der Privathaftpflicht mitversichert, wenn sie während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Für bestimmte Fallgruppen – etwa abhandengekommene Sachen, vertragliche Zusammenhänge, berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, den Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte sowie dauerhafte Emissionen – gilt der Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieser Versicherung?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden aus einem Schadenereignis, das weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden verursacht wurde.
Sind Vermögensschäden in der Andsafe Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, sofern sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetreten sind.
Für welche Vermögensschäden besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht unter anderem für Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, im Zusammenhang mit Verträgen, aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten, aus dem Verstoß gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie durch ständige Emissionen.
Sind Vermögensschäden durch Lärm oder Gerüche versichert?
Nein, Vermögensschäden durch ständige Emissionen wie Lärm oder Gerüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Vermögensschäden aus beruflichen Tätigkeiten abgedeckt?
Nein, Vermögensschäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten sind nicht versichert.