In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung wird für Sie eine Kaution hinterlegt, wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland dazu aufgefordert werden. Erfahren Sie, wann Sie diese Kautionszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen müssen und welche Pflichten Sie zu beachten haben.
Kaution bei einem Versicherungsfall im Ausland:
Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert werden, kommen wir dieser Aufforderung für Sie nach.
Wann Sie die Kaution zurückzahlen müssen:
Sie müssen die von uns geleistete Kautionszahlung ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn
- die Kaution als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird;
- die Kaution Schadenersatzansprüche absichern soll, die durch Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind;
- Sie die Kaution verfallen lassen;
- die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Kaution:
Sofern mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden sind, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Umständen zumutbar ist.
Können Sie geforderte Belege oder Fristen nicht einhalten, sodass die Gefahr besteht, dass die Kaution verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit uns abzustimmen.
Was bedeutet das konkret?
Wird im Ausland nach einem Schadenfall eine Kaution von Ihnen verlangt, übernimmt der Versicherer diese Zahlung zunächst für Sie. Unter bestimmten Voraussetzungen holt er sich das Geld jedoch von Ihnen zurück – etwa wenn die Kaution eine Strafe abdeckt, nicht versicherte Ansprüche betrifft, sie verfällt oder höher als der tatsächliche Schaden ausfällt. Sind mit der Kaution Regeln oder Nachweise verbunden, sollten Sie diese einhalten und sich bei Problemen umgehend mit dem Versicherer abstimmen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Kaution bei einem Versicherungsfall im Ausland?
Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert werden, kommt der Versicherer dieser Aufforderung für Sie nach.
In welchen Fällen muss ich die Kaution zurückzahlen?
Eine Rückzahlung ganz oder teilweise ist erforderlich, wenn die Kaution als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird, wenn sie Schadenersatzansprüche absichern soll, die durch Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht versichert sind, wenn Sie die Kaution verfallen lassen oder wenn die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.
Muss ich mit der Kaution verbundene Auflagen einhalten?
Ja. Sofern mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden sind, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Umständen zumutbar ist.
Was tue ich, wenn ich Belege oder Fristen nicht einhalten kann?
Können Sie geforderte Belege oder Fristen nicht einhalten, sodass die Gefahr besteht, dass die Kaution verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.