In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits-, Namensrechts- und Urheberrechtsverletzungen eingeschlossen. Ausgenommen bleiben jedoch Ansprüche, denen vorsätzliche Verstöße zugrunde liegen.
Eingeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsverletzungen
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Urheberrechtsverletzungen
Ausgenommen sind:
- Ansprüche, denen vorsätzliche Verstöße zugrunde liegen ("Vorsätzlich herbeigeführte Schäden")
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einer anderen Person durch die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts, ihres Namensrechts oder eines Urheberrechts einen Schaden zufügen und daraus Haftpflichtansprüche gegen Sie entstehen, sind diese über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Handelt es sich allerdings um einen vorsätzlichen Verstoß, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Sind Urheberrechtsverletzungen mitversichert?
Ja. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Urheberrechtsverletzungen sind eingeschlossen.
Welche weiteren Rechtsverletzungen sind abgedeckt?
Neben Urheberrechtsverletzungen sind auch Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen eingeschlossen.
Sind vorsätzliche Verstöße abgedeckt?
Nein. Ansprüche, denen vorsätzliche Verstöße zugrunde liegen ("Vorsätzlich herbeigeführte Schäden"), sind ausgenommen.