Die Private Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung schließt gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Substanzen ein, sofern sich asbesttypische Risiken verwirklicht haben und der Versicherungsfall im Inland eintritt – mit einer Höchstersatzleistung von 10.000.000 Euro je Versicherungsfall.
Gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden:
- durch von Ihnen erbrachte Tätigkeiten, die sich aus der Betriebsbeschreibung ergeben und insbesondere nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beziehungsweise der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlaubt sind, und
- die in ursächlichem Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Substanzen stehen und bei denen sich asbesttypische Risiken verwirklicht haben.
- Der Versicherungsfall muss zudem im Inland eingetreten sein.
Die Höchstersatzleistung ist hierbei auf 10.000.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es im Rahmen erlaubter Tätigkeiten zu Personen- oder Sachschäden, die mit Asbest zusammenhängen, kann der Versicherungsschutz greifen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich ein asbesttypisches Risiko verwirklicht hat und der Schaden im Inland eingetreten ist. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Asbestschäden in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Substanzen stehen und bei denen sich asbesttypische Risiken verwirklicht haben.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Tätigkeiten müssen sich aus der Betriebsbeschreibung ergeben und insbesondere nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) beziehungsweise der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erlaubt sein. Außerdem muss der Versicherungsfall im Inland eingetreten sein.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Asbestschäden?
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
Gilt der Schutz auch für Schäden im Ausland?
Der Versicherungsfall muss im Inland eingetreten sein.