Die Andsafe Privathaftpflicht schützt Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden, die Sie Personen in Ihrem Arbeitsumfeld zufügen. Bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und maximal 20.000 Euro pro Versicherungsjahr sind abgesichert – erfahren Sie, welche Grenzen und Ausschlüsse gelten.
Versicherter Schutz:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden, die Sie Personen in Ihrem Arbeitsumfeld zufügen.
Höchstersatzleistungen:
- Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
- Für mehrere Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr zahlen wir insgesamt maximal 20.000 Euro.
Nachrangigkeit gegenüber anderen Verträgen:
Besteht gleichartiger Versicherungsschutz über einen anderen Versicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung.
Nicht versichert:
- Nicht versichert sind Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie im beruflichen Umfeld einen Sachschaden an fremdem Eigentum, springt dieser Schutz ein. Es gibt allerdings feste Obergrenzen je Einzelfall und je Jahr. Gibt es für denselben Fall bereits eine andere Versicherung, ist diese vorrangig. Bestimmte Fahrzeugarten sind von diesem Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Sachschäden im Arbeitsumfeld sind versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden, die Sie Personen in Ihrem Arbeitsumfeld zufügen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro je Versicherungsfall beschränkt.
Wie viel wird bei mehreren Fällen pro Jahr gezahlt?
Für mehrere Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr zahlen wir insgesamt maximal 20.000 Euro.
Was gilt, wenn eine andere Versicherung denselben Schutz bietet?
Besteht gleichartiger Versicherungsschutz über einen anderen Versicherungsvertrag, so entfällt der Versicherungsschutz aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.