Wer in der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung fremde Schlüssel oder Codekarten – etwa von der Mietwohnung, dem Hotel, dem Arbeitsplatz oder Schließfach – verliert, erhält Ersatz für Schlossaustausch, neue Schlüssel, Notmaßnahmen und Objektsicherung. Was genau abgesichert ist, welche Grenzen gelten und was ausgeschlossen bleibt, lesen Sie hier.
Haben Sie fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards überlassen bekommen (z. B. Schlüssel einer gemieteten Immobilie, Hotelschlüssel, Zugangskarten für Ihren Arbeitsplatz oder Schließfachschlüssel) und verlieren Sie diese, ersetzen wir:
- die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/Neuprogrammierung von Schließanlagen und -systemen;
- die Kosten für eine Anfertigung/Konfiguration neuer Schlüssel/Codekarten;
- die Kosten für kurzfristig notwendige Maßnahmen (z. B. Notschloss, Kosten eines Schlüsseldienstes für Notöffnungen);
- die Kosten für eine Objektsicherung (Objektschutz) für einen Zeitraum von maximal 21 Tagen ab dem Tag, an dem der Verlust festgestellt wurde;
- die Kosten für Folgeschäden durch die Entwendung, Beschädigung oder Vernichtung von Sachen, sofern hierfür nicht gleichartiger Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht.
Schlüssel als Miteigentümer:in einer Wohnungseigentümergemeinschaft:
Handelt es sich um Schlüssel, die Sie als Miteigentümer:in einer Gemeinschaft verwenden, die über gemeinsames Wohnungseigentum verfügt, sind auch die Kosten für notwendige Maßnahmen an Schlössern und Schließanlagen solcher Anlagen versichert, die Gemeinschaftseigentum sind. In diesen Fällen verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung um Ihren Miteigentumsanteil.
Verlust ohne gesetzliche Haftung:
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für das Abhandenkommen der Schlüssel nicht gesetzlich haftbar gemacht werden können, weil Ihnen die Schlüssel z. B. geraubt oder gestohlen wurden oder der Verlust auf einer Unterschlagung beruht.
Können Sie in diesem Fall als Schlüsselinhaber:in oder -eigentümer:in allerdings aus einem anderen Versicherungsvertrag gleichartigen Versicherungsschutz erlangen, so geht der Schutz aus dieser fremden Versicherung vor.
Nicht versichert ist das Abhandenkommen von:
- Kfz-Schlüsseln jeglicher Art einschließlich Kfz-Anhängern;
- Schlüsseln, die Sie im Rahmen bzw. für die Ausübung Ihrer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit erhalten haben.
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung für das Abhandenkommen von Schlüsseln und für mitversicherte Folgeschäden ist auf 250.000 Euro je Versicherungsfall und auf 500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen fremde Schlüssel oder Codekarten anvertraut wurden und Sie diese verlieren, übernimmt die Versicherung typischerweise die Kosten, damit die Sicherheit wiederhergestellt wird – etwa für neue Schlösser, Ersatzschlüssel, schnelle Notmaßnahmen und eine vorübergehende Objektsicherung. Auch wenn Sie den Verlust gar nicht verschuldet haben, weil die Schlüssel gestohlen oder geraubt wurden, greift der Schutz. Für bestimmte Bereiche wie Autoschlüssel oder beruflich-gewerbliche Schlüssel gilt der Schutz jedoch nicht, und es bestehen Höchstgrenzen für die Erstattung.
Häufige Fragen
Welche fremden Schlüssel sind mitversichert?
Versichert sind fremde Schlüssel oder Codekarten/Keycards, die Ihnen überlassen wurden – zum Beispiel Schlüssel einer gemieteten Immobilie, Hotelschlüssel, Zugangskarten für Ihren Arbeitsplatz oder Schließfachschlüssel.
Welche Kosten werden bei Schlüsselverlust übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Änderung/Neuprogrammierung von Schließanlagen, für neue Schlüssel/Codekarten, für kurzfristig notwendige Maßnahmen wie Notschloss oder Schlüsseldienst, für eine Objektsicherung von maximal 21 Tagen ab Feststellung des Verlusts sowie für bestimmte Folgeschäden.
Besteht Schutz auch, wenn ich am Verlust keine Schuld trage?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie nicht gesetzlich haftbar gemacht werden können, weil Ihnen die Schlüssel z. B. geraubt oder gestohlen wurden oder der Verlust auf einer Unterschlagung beruht. Besteht jedoch gleichartiger Schutz aus einem anderen Vertrag, geht dieser vor.
Welche Schlüssel sind vom Schutz ausgeschlossen?
Nicht versichert ist das Abhandenkommen von Kfz-Schlüsseln jeglicher Art einschließlich Kfz-Anhängern sowie von Schlüsseln, die Sie im Rahmen bzw. für die Ausübung Ihrer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit erhalten haben.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Höchstersatzleistung für das Abhandenkommen von Schlüsseln und für mitversicherte Folgeschäden ist auf 250.000 Euro je Versicherungsfall und auf 500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.