Wer bei der Andsafe Privathaftpflicht Waffen, Munition oder Feuerwerkskörper besitzt oder nutzt, erfährt hier, welcher Versicherungsschutz gilt: vom erlaubten Umgang mit Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen über Elektro-Impulswaffen und Reizgas-Sprays bis hin zu Signalwaffen und Feuerwerkskörpern.
Sie haben Versicherungsschutz aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von:
- Schusswaffen,
- Hieb- und Stoßwaffen,
- Munition und Geschossen.
Schusswaffen im Sinne dieser Bestimmungen sind auch sogenannte Elektro-Impulswaffen (nicht jedoch Distanz-Elektroimpulsgeräte).
Der Gebrauch von CS- und Reizgas-Sprays ist versichert, sofern er ausschließlich und nachweislich gegen aggressive Tiere oder zur Notwehr erfolgt.
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Signalwaffen und Feuerwerkskörpern.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die im Rahmen des erlaubten Umgangs mit bestimmten Waffen, Munition und Feuerwerkskörpern entstehen können. Wichtig ist, dass der Besitz und Gebrauch erlaubt ist. Bei Reizgas-Sprays gilt der Schutz nur, wenn sie gegen aggressive Tiere oder zur Notwehr eingesetzt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Waffen sind über die Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Munition und Geschossen.
Zählen Elektro-Impulswaffen als Schusswaffen?
Ja, sogenannte Elektro-Impulswaffen gelten im Sinne dieser Bestimmungen als Schusswaffen. Distanz-Elektroimpulsgeräte sind davon jedoch ausgenommen.
Ist der Gebrauch von CS- und Reizgas-Sprays versichert?
Ja, sofern er ausschließlich und nachweislich gegen aggressive Tiere oder zur Notwehr erfolgt.
Sind Signalwaffen und Feuerwerkskörper mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von Signalwaffen und Feuerwerkskörpern.