Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung schützt bei Haftpflichtansprüchen aus der privaten Internetnutzung und dem Datenaustausch zu privaten Zwecken. Abgesichert sind Personen- und Sachschäden sowie Kosten rund um beschädigte oder gelöschte Daten – wobei einige Bereiche wie das Eingreifen in fremde IT-Systeme klar ausgeschlossen sind.
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der privaten Internetnutzung und dem Austausch von Daten zu privaten Zwecken.
Der Versicherungsschutz umfasst Personen- und Sachschäden sowie Kosten:
- für die Wiederherstellung von veränderten Daten,
- die Neuerfassung von gelöschten Daten und
- die Erfassung bzw. Korrektur veränderter Daten.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- das bewusste und unbefugte Eingreifen in fremde IT-Systeme und Datennetze;
- den bewussten Einsatz von Hard- oder Software, die geeignet ist, bestehende Datenstrukturen zu zerstören, zu verändern oder zu löschen;
- das unberechtigte Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten;
- Tätigkeiten und Leistungen im Bereich der Software-Erstellung (auch wenn diese gefälligkeitshalber und unentgeltlich erfolgt);
- die Installation, Wartung oder Reparatur von IT- oder Kommunikationssystemen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie das Internet privat nutzen und dabei versehentlich anderen einen Schaden zufügen, kann die Privathaftpflicht einspringen. Das gilt etwa, wenn durch Ihr Handeln Daten anderer verändert oder gelöscht werden und diese wiederhergestellt oder neu erfasst werden müssen. Absichtliche Angriffe auf fremde Systeme oder das illegale Herunterladen geschützter Inhalte sind hingegen nicht abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Bedingungstext.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus der Internetnutzung sind versichert?
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der privaten Internetnutzung und dem Austausch von Daten zu privaten Zwecken, einschließlich Personen- und Sachschäden.
Sind Kosten für gelöschte oder veränderte Daten abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Kosten für die Wiederherstellung von veränderten Daten, die Neuerfassung von gelöschten Daten sowie die Erfassung bzw. Korrektur veränderter Daten.
Gilt der Schutz auch bei absichtlichem Eingreifen in fremde IT-Systeme?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für das bewusste und unbefugte Eingreifen in fremde IT-Systeme und Datennetze.
Ist das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten mitversichert?
Nein. Das unberechtigte Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Software-Erstellung oder die Reparatur von IT-Systemen versichert?
Nein. Tätigkeiten im Bereich der Software-Erstellung – auch gefälligkeitshalber und unentgeltlich – sowie die Installation, Wartung oder Reparatur von IT- oder Kommunikationssystemen sind nicht versichert.