Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Arbeitgeber:in vor Haftpflichtansprüchen aus der Benachteiligung von Personen, die Sie in Ihrem privaten Lebensbereich beschäftigen – auch nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Ebenso eingeschlossen sind Ansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierung, sofern keine vorsätzliche Handlung zugrunde liegt.
1. Diskriminierung von Beschäftigten im privaten Lebensbereich
Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber:in aus der Benachteiligung von Personen, die Sie in Ihrem privaten Lebensbereich beschäftigen.
Mitversichert sind hierbei auch Ansprüche, die erst nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Sie geltend gemacht werden.
Der Versicherungsfall tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals in schriftlicher Form Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Es sind nur solche Haftpflichtansprüche versichert, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestehen und vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden.
2. Anfeindungen, Schikane, Ungleichbehandlungen oder sonstige Diskriminierungen
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Voraussetzung: Den Ansprüchen darf keine vorsätzliche Handlung zugrunde liegen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im privaten Bereich jemanden beschäftigen und diese Person Ihnen eine Benachteiligung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes vorwirft, unterstützt Sie der Versicherungsschutz bei den daraus entstehenden Haftpflichtansprüchen. Das gilt auch, wenn solche Ansprüche erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erhoben werden. Ebenso sind Ansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung oder Ungleichbehandlung mitversichert – vorausgesetzt, es liegt kein vorsätzliches Handeln vor.
Häufige Fragen
Wer ist bei Diskriminierung im privaten Lebensbereich versichert?
Versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber:in aus der Benachteiligung von Personen, die Sie in Ihrem privaten Lebensbereich beschäftigen.
Sind auch Ansprüche nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses versichert?
Ja. Mitversichert sind auch Ansprüche, die erst nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Sie geltend gemacht werden.
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem erstmals in schriftlicher Form Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Versichert sind nur Haftpflichtansprüche, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestehen und vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden.
Sind Anfeindung, Schikane oder Belästigung mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Gilt der Schutz auch bei vorsätzlichem Handeln?
Nein. Voraussetzung ist, dass den Ansprüchen keine vorsätzliche Handlung zugrunde liegt.