In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung besteht Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich und im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Europa eintreten – inklusive mitversicherter Ansprüche und Pflichten anderer Staaten.
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich und im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2204/35/EG) in Europa eintreten.
Die Ansprüche und Pflichten anderer Staaten sind insoweit mitversichert, als sie nicht über den Umfang der EU-Richtlinie hinausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn ein Versicherungsfall europaweit im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintritt. Auch die Ansprüche und Pflichten anderer Staaten sind einbezogen, solange sie den Umfang dieser EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz auch für Schäden nach der EU-Umwelthaftungsrichtlinie?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich und im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2204/35/EG) in Europa eintreten.
Wo gilt dieser Versicherungsschutz?
Er gilt für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich und im Rahmen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie in Europa eintreten.
Sind Ansprüche und Pflichten anderer Staaten mitversichert?
Ja, die Ansprüche und Pflichten anderer Staaten sind insoweit mitversichert, als sie nicht über den Umfang der EU-Richtlinie hinausgehen.
Was passiert, wenn Ansprüche über den Umfang der EU-Richtlinie hinausgehen?
Die Mitversicherung von Ansprüchen und Pflichten anderer Staaten besteht nur insoweit, als sie nicht über den Umfang der EU-Richtlinie hinausgehen.