Die Private Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung deckt auch Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG ab – vorausgesetzt, die Schädigung erfolgte plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistungen je Versicherungsfall und Versicherungsjahr gelten.
Versichert sind auch Ansprüche gegen Sie aus öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG.
Die Regelung über die Mitversicherung von Eigenschäden gilt hier analog.
Voraussetzung ist, dass während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachende Emission plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist (Betriebsstörung).
Höchstersatzleistung für versicherte Kosten und Aufwendungen:
- 5.000.000 Euro je Versicherungsfall
- 10.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie einen Umweltschaden und müssen Sie diesen aufgrund gesetzlicher Vorgaben sanieren, kann die Private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Wichtig ist dabei, dass der Schaden nicht schleichend, sondern plötzlich und unbeabsichtigt entstanden ist. Für die Kosten gelten festgelegte Höchstgrenzen pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind Umweltschäden in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Versichert sind auch Ansprüche gegen Sie aus öffentlich-rechtlichen Pflichten zur Sanierung von Umweltschäden nach dem USchadG.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages muss die schadenverursachende Emission plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sein oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt sein (Betriebsstörung).
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Die Höchstersatzleistung für versicherte Kosten und Aufwendungen ist auf 5.000.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Welche Grenze gilt für alle Versicherungsfälle eines Jahres?
Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist die Höchstersatzleistung auf 10.000.000 Euro begrenzt.
Gilt die Mitversicherung von Eigenschäden auch für Umweltschäden?
Ja. Die Regelung über die Mitversicherung von Eigenschäden gilt hier analog.