Die Andsafe Private Haftpflichtversicherung schützt Sie beim Hüten fremder Tiere: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung und dem Führen fremder Hunde sowie Reit- und Zugtiere – inklusive gelegentlichem Reiten, Nutzung fremder Kutschen und Reitbeteiligungen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung bzw. dem Führen fremder Hunde, Reit- und Zugtiere.
Bei den Reit- und Zugtieren ist auch das gelegentliche Reiten der Tiere bzw. die Nutzung fremder Kutschen mitversichert. Das gilt auch für sogenannte Reitbeteiligungen in Gestalt einer reinen Kostenbeteiligung.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Sie hüten die Tiere nicht gewerblich.
- Die Hunde bzw. Reit- und Zugtiere werden nicht von mitversicherten Personen gehalten.
- Sie sind nicht Miteigentümer:in der Tiere.
Erleidet der Halter oder die Halterin des Tieres einen Personenschaden, während Sie das Tier betreuen, so ist dieser mitversichert.
Versicherungsschutz für Sachschäden besteht dagegen nur insoweit, als es sich um die Verletzung, das Abhandenkommen oder den Tod des betreuten Tieres handelt.
Für Schäden an fremden Kutschen und sonstigen fremden Reitutensilien (z. B. Sattel, Zaumzeug) besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zeitweise auf den Hund, das Reit- oder Zugtier eines anderen Menschen aufpassen, sind Sie über Ihre Private Haftpflichtversicherung abgesichert, falls dabei etwas passiert. Auch gelegentliches Reiten, das Fahren einer fremden Kutsche oder eine reine Kostenbeteiligung als Reitbeteiligung sind eingeschlossen. Wichtig ist, dass Sie die Tiere privat und nicht als Beruf betreuen, nicht deren Miteigentümer:in sind und die Tiere nicht von mitversicherten Personen gehalten werden. Für Ausrüstung wie Sattel oder Zaumzeug greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche fremden Tiere sind beim Hüten mitversichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuung bzw. dem Führen fremder Hunde sowie fremder Reit- und Zugtiere.
Ist eine Reitbeteiligung mitversichert?
Ja. Bei Reit- und Zugtieren ist auch das gelegentliche Reiten bzw. die Nutzung fremder Kutschen mitversichert. Das gilt auch für sogenannte Reitbeteiligungen in Gestalt einer reinen Kostenbeteiligung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie hüten die Tiere nicht gewerblich, die Hunde bzw. Reit- und Zugtiere werden nicht von mitversicherten Personen gehalten und Sie sind nicht Miteigentümer:in der Tiere.
Ist ein Schaden am Halter des Tieres mitversichert?
Erleidet der Halter oder die Halterin des Tieres einen Personenschaden, während Sie das Tier betreuen, so ist dieser mitversichert. Bei Sachschäden besteht Versicherungsschutz nur, soweit es sich um die Verletzung, das Abhandenkommen oder den Tod des betreuten Tieres handelt.
Sind Schäden an Sattel, Zaumzeug oder Kutsche versichert?
Nein. Für Schäden an fremden Kutschen und sonstigen fremden Reitutensilien (z. B. Sattel, Zaumzeug) besteht kein Versicherungsschutz.