In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in bestimmter eigener Tiere abgesichert – vom Haustier über exotische Tiere mit behördlicher Genehmigung bis hin zu privat gehaltenen Weidetieren und Assistenzhunden. Erfahren Sie, welche Tiere mitversichert sind und wo der Schutz endet.
Der Versicherungsschutz umfasst Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in folgender eigener Tiere:
- Haustiere (z. B. Katzen, Vögel);
- exotische Tiere (z. B. Schlangen, Spinnen), sofern Sie für die Haltung dieser Tiere eine behördliche Genehmigung nachweisen können. Mitversichert ist der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Suchen bzw. Wiedereinfangen der Tiere bis zu einem Betrag von 5.000 Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Aufwendungen im Sinne dieser Bestimmung sind solche Kosten, die nachweislich und ausschließlich durch das Suchen und Wiedereinfangen der Tiere durch Dritte (z. B. Feuerwehr, Polizei) entstehen;
- Weidetiere, die privat gehalten werden (z. B. Schafe, Ziegen);
- Assistenzhunde (z. B. Begleit- und Blindenhunde), sofern diese nachweislich als Assistenzhunde ausgebildet wurden und eingesetzt werden oder aus Alters- und/oder Krankheitsgründen nicht mehr eingesetzt, aber weiterhin von Ihnen gehalten werden.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Ihre Haftpflicht aus dem Halten von Hunden, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren.
Das Risiko der gesetzlichen Haftflicht aus der Haltung dieser Tiere kann nur über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden, die speziell die Risiken der Tierhaltung absichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer typische Haustiere, exotische Tiere mit behördlicher Genehmigung, privat gehaltene Weidetiere oder Assistenzhunde besitzt, ist über die Private Haftpflichtversicherung geschützt, wenn diese Tiere einen Schaden verursachen. Für Hunde, Pferde sowie andere Reit- und Zugtiere greift dieser Schutz nicht – hierfür ist eine eigene, auf die Tierhaltung zugeschnittene Versicherung erforderlich.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter:in von Haustieren (z. B. Katzen, Vögel), exotischen Tieren (z. B. Schlangen, Spinnen) mit behördlicher Genehmigung, privat gehaltenen Weidetieren (z. B. Schafe, Ziegen) sowie Assistenzhunden.
Sind Hunde und Pferde mitversichert?
Nein. Für die Haftpflicht aus dem Halten von Hunden, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren besteht kein Versicherungsschutz. Dieses Risiko lässt sich nur über eine Versicherung absichern, die speziell die Risiken der Tierhaltung abdeckt.
Welche Voraussetzung gilt für die Mitversicherung exotischer Tiere?
Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen sind mitversichert, sofern Sie für die Haltung dieser Tiere eine behördliche Genehmigung nachweisen können.
Werden Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener exotischer Tiere übernommen?
Ja. Mitversichert ist der Ersatz von Aufwendungen für das Suchen bzw. Wiedereinfangen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Dazu zählen Kosten, die nachweislich und ausschließlich durch das Suchen und Wiedereinfangen durch Dritte (z. B. Feuerwehr, Polizei) entstehen.
Sind Assistenzhunde auch nach dem aktiven Einsatz noch versichert?
Ja. Assistenzhunde sind mitversichert, sofern sie nachweislich als Assistenzhunde ausgebildet wurden und eingesetzt werden oder aus Alters- und/oder Krankheitsgründen nicht mehr eingesetzt, aber weiterhin von Ihnen gehalten werden.