Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung schützt Ihre gesetzliche Haftpflicht beim erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen ohne Versicherungspflicht sowie beim privaten Einsatz von Flugmodellen und Drohnen – mit klaren Vorgaben zu Startgewicht, gesetzlichen Regeln und Höchstersatzleistung.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen (z. B. Modellflugzeuge, Spielzeugdrachen).
Zusätzlicher Versicherungsschutz für Flugmodelle und Drohnen:
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Flugmodelle mit und ohne Motor sowie Drohnen, sofern diese
- ausschließlich privat genutzt werden,
- das Startgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und
- bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbes. das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird.
Höchstersatzleistung bei Drohnenschäden:
Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt.
Ausgenommen:
Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der genannten Fahrzeuge.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat ein Modellflugzeug, einen Spielzeugdrachen oder eine Drohne nutzen und dabei einem anderen versehentlich einen Schaden zufügen, springt die Privathaftpflicht ein. Wichtig ist, dass Sie sich an die gesetzlichen Regeln halten und das Fluggerät nur privat und innerhalb der genannten Gewichtsgrenze einsetzen. Schäden am eigenen Fluggerät selbst sind allerdings nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist der Betrieb meiner privaten Drohne mitversichert?
Ja, sofern die Drohne ausschließlich privat genutzt wird, das Startgewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt und bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Flugverbot in bestimmten Zonen, verstoßen wird.
Bis zu welcher Höhe sind Drohnenschäden abgedeckt?
Für Schäden durch Drohnen ist die Höchstersatzleistung pro Schadensfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf 7.000.000 Rechnungseinheiten/Sonderziehungsrechte nach Luftverkehrsgesetz begrenzt.
Sind Modellflugzeuge und Spielzeugdrachen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Modellflugzeuge und Spielzeugdrachen.
Sind Schäden an der Drohne selbst mitversichert?
Nein. Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der genannten Fahrzeuge.