In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Schäden mitversichert, die durch die private Nutzung bestimmter Wassersportfahrzeuge entstehen – von Segel-, Paddel- und Tretbooten über motorisierte Boote bis 15 PS bis hin zu Jetski und gelegentlich gemieteten Booten ohne Führerscheinpflicht.
Versichert sind Schäden, die durch die private Nutzung der folgenden Wassersportfahrzeuge entstehen:
- Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb (z. B. Segel-, Paddel- und Tretboote, Kanus, Surfbretter und Kites);
- Wasserfahrzeuge mit Motorantrieb, sofern die Motorleistung 15 PS nicht übersteigt;
- Jetski mit einer maximalen Motorleistung bis 15 PS;
- gemietete oder geliehene Segel- oder Motorboote, sofern diese nur kurzfristig/gelegentlich genutzt werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Ausgenommen ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der genannten Fahrzeuge.
Was bedeutet das konkret?
Wer in seiner Freizeit mit bestimmten Wassersportfahrzeugen unterwegs ist und dabei einem Dritten einen Schaden zufügt, kann über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Dazu zählen etwa muskelbetriebene Boote, kleinere Motorboote und Jetski bis 15 PS sowie kurzfristig gemietete oder geliehene Boote, für die kein Führerschein nötig ist. Schäden am genutzten Fahrzeug selbst – etwa wenn es beschädigt wird oder verloren geht – sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Wasserfahrzeuge sind ohne Motor versichert?
Versichert sind Wasserfahrzeuge ohne Motorantrieb, zum Beispiel Segel-, Paddel- und Tretboote, Kanus, Surfbretter und Kites.
Bis zu welcher Motorleistung sind motorisierte Boote und Jetski versichert?
Wasserfahrzeuge mit Motorantrieb sowie Jetski sind versichert, sofern die Motorleistung 15 PS nicht übersteigt.
Sind gemietete oder geliehene Boote mitversichert?
Ja, gemietete oder geliehene Segel- oder Motorboote sind mitversichert, sofern sie nur kurzfristig oder gelegentlich genutzt werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Ist ein Schaden am genutzten Fahrzeug selbst versichert?
Nein. Die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der genannten Fahrzeuge ist ausgenommen.