Die Private Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung schützt Sie vor Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen Ihres Kfz oder Kfz-Anhängers entstehen – abgesichert sind Sie als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeugs bis zu einer klar festgelegten Höchstersatzleistung.
Versicherter Personenkreis und Umfang:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers wegen Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen desselben entstehen.
Nicht versichert:
- Schäden am Ladegut
- Schäden am selbst genutzten Kfz oder Kfz-Anhänger
Höchstersatzleistung:
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Beladen oder Entladen Ihres Fahrzeugs oder Anhängers ein anderer zu Schaden kommt, springt die Private Haftpflichtversicherung ein. Der Schutz gilt unabhängig davon, ob Sie Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer des Fahrzeugs sind. Schäden an der eigenen Ladung oder am eigenen Fahrzeug sind davon jedoch ausgenommen, und die Erstattung ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Wer ist beim Be- und Entladen versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kfz oder Kfz-Anhängers.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden am Ladegut sowie für Schäden am selbst genutzten Kfz oder Kfz-Anhänger.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Sind Schäden Dritter beim Entladen abgedeckt?
Ja, versichert sind Schäden, die Dritten beim Be- und Entladen des Kfz oder Kfz-Anhängers entstehen.