Wer bei der Andsafe Privathaftpflichtversicherung ein fremdes, zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist geschützt: Der dadurch entstandene Schaden am Fahrzeug ist bis zu einer festgelegten Höchstsumme gedeckt. Wichtig ist dabei, dass es sich nicht um einen zu privaten Zwecken genutzten Dienst- oder Firmenwagen handelt.
Betanken Sie ein fremdes Fahrzeug, das Ihnen zur privaten Nutzung überlassen wurde, mit einem falschen Kraftstoff und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug, so ist auch dieser Schaden vom Versicherungsschutz gedeckt.
Es darf sich allerdings nicht um einen Dienst- oder Firmenwagen handeln, den Sie zu privaten Zwecken nutzen.
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen geliehenen privaten Wagen aus Versehen mit dem falschen Kraftstoff auftanken und dadurch ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflicht ein. Das gilt jedoch nur für privat genutzte Fahrzeuge – nicht für Dienst- oder Firmenwagen, die Sie privat nutzen. Die Erstattung ist zudem der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch falsches Betanken abgedeckt?
Ja. Betanken Sie ein fremdes, Ihnen zur privaten Nutzung überlassenes Fahrzeug mit einem falschen Kraftstoff und entsteht dadurch ein Schaden am Fahrzeug, ist dieser Schaden vom Versicherungsschutz gedeckt.
Gilt der Schutz auch für Dienst- oder Firmenwagen?
Nein. Es darf sich nicht um einen Dienst- oder Firmenwagen handeln, den Sie zu privaten Zwecken nutzen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung ist auf 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Muss das Fahrzeug mir gehören?
Nein. Es geht um ein fremdes Fahrzeug, das Ihnen zur privaten Nutzung überlassen wurde.