Wer mit der Andsafe Privathaftpflicht im Ausland ein Fahrzeug anmietet, genießt ergänzenden Schutz, falls die örtliche Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, um die Schadenersatzansprüche voll zu decken – unter klaren Voraussetzungen und mit definierten Ausschlüssen.
Haftpflichtrisiken, die dadurch entstehen, dass Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten, sind vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn in einem Schadensfall der örtliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz des Fahrzeugs nicht ausreicht, um die geltend gemachten Schadenersatzansprüche in voller Höhe zu befriedigen.
In diesem Fall leisten wir aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung ergänzenden Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei dem angemieteten Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Kraftrad und/oder Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen; mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind jeweils mitumfasst.
- Das Fahrzeug wurde ausschließlich für die private Nutzung angemietet.
- Sie haben das Fahrzeug in einem europäischen Staat, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder in den Mittelmeer-Anliegerstaaten angemietet.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
- die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung des angemieteten Fahrzeugs aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig leistet (z. B. weil Sie vorsätzlich gehandelt oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind);
- die Person, die beim Eintritt des Schadensfalls am Steuer saß, nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu nutzen, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte oder infolge des Genusses von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen;
- das angemietete Fahrzeug, dessen Zubehör oder Ladung beschädigt wurde.
Alle Regelungen in dieser Punkte gelten in gleicher Weise, wenn Sie das Fahrzeug im Inland angemietet und ausschließlich im Ausland genutzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Mieten Sie im Urlaub ein privat genutztes Fahrzeug und reicht die Kfz-Haftpflicht vor Ort nach einem Schaden nicht aus, springt die Privathaftpflicht ergänzend ein. Das gilt für bestimmte Fahrzeugarten und Regionen. In einigen Situationen – etwa bei fehlender Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer oder Schäden am Mietfahrzeug selbst – besteht dieser ergänzende Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Wann greift der ergänzende Schutz für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug?
Er greift, wenn der örtliche Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz des angemieteten Fahrzeugs in einem Schadensfall nicht ausreicht, um die geltend gemachten Schadenersatzansprüche in voller Höhe zu befriedigen.
Welche Fahrzeuge sind mitversichert?
Pkw, Krafträder und/oder Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind jeweils mitumfasst. Das Fahrzeug muss ausschließlich für die private Nutzung angemietet worden sein.
In welchen Regionen muss das Fahrzeug angemietet worden sein?
Das Fahrzeug muss in einem europäischen Staat, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder in den Mittelmeer-Anliegerstaaten angemietet worden sein.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn die Kfz-Haftpflicht aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig leistet (z. B. Vorsatz oder Alkoholeinfluss), wenn die fahrende Person nicht berechtigt oder nicht fahrtüchtig war bzw. keine Fahrerlaubnis hatte, oder wenn das angemietete Fahrzeug, dessen Zubehör oder Ladung beschädigt wurde.
Gilt der Schutz auch für im Inland gemietete Fahrzeuge?
Ja, alle Regelungen gelten in gleicher Weise, wenn Sie das Fahrzeug im Inland angemietet und ausschließlich im Ausland genutzt haben.