Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung schützt beim Gebrauch bestimmter Fahrzeuge – etwa Pedelecs bis 25 km/h, nicht kennzeichnungspflichtige Kfz und Anhänger, Modell- und Spielfahrzeuge, Gokarts auf Kartbahnen sowie langsame Krankenfahrstühle. Wichtig sind die Berechtigung zur Nutzung und die erforderliche Fahrerlaubnis.
Der Gebrauch bzw. die Nutzung folgender Fahrzeuge ist über die vorliegende Privathaftpflichtversicherung versichert:
- Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (mit Motorhilfe) nicht übersteigt;
- Kfz und Kfz-Anhänger, bei denen jeweils keine Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sei es durch ein amtliches Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen; neben nicht zulassungspflichtigen Anhängern und nicht zugelassenen Kfz, wie z. B. Pkws oder Motorrädern, können das z. B. Aufsitz-Rasenmäher und Golfcaddies (bei Nutzung auf dem Golfplatz) sein;
- Modell- und Spielfahrzeuge (einschl. Fernsteuerung) sowie Gokarts, sofern diese auf Kartbahnen genutzt werden, die nur von Gokart-Fahrenden und Betriebspersonal betreten werden dürfen;
- Krankenfahrstühle mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt.
Dabei dürfen alle aufgeführten Fahrzeuge nur von berechtigten Personen genutzt werden.
Eine Berechtigung liegt vor, wenn jemand das Fahrzeug mit Wissen und Willen der Person nutzt, der das Fahrzeug gehört oder die es in Besitz hat.
Sofern für die Nutzung der Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss die zur Nutzung berechtigte Person diese zum Zeitpunkt des Schadens besitzen.
Zudem darf ihr das Fahren nicht durch ein Gericht oder eine Behörde verboten worden sein.
Als Versicherungsnehmer:in haben Sie dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur von berechtigten Personen mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die beim Gebrauch bestimmter kleiner oder langsamer Fahrzeuge entstehen – zum Beispiel bei einem Pedelec, einem Aufsitz-Rasenmäher, einem Modellfahrzeug oder einem langsamen Krankenfahrstuhl. Voraussetzung ist, dass die Person das Fahrzeug mit Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers nutzt. Ist für die Nutzung eine Fahrerlaubnis nötig, muss diese vorhanden sein und darf nicht behördlich oder gerichtlich untersagt sein.
Häufige Fragen
Ist mein Pedelec über die Privathaftpflicht versichert?
Ja, Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung sind versichert, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (mit Motorhilfe) nicht übersteigt.
Sind Aufsitz-Rasenmäher und Golfcaddies mitversichert?
Ja, diese zählen zu den Kfz, bei denen keine Pflicht zur Kennzeichnung besteht. Golfcaddies sind bei Nutzung auf dem Golfplatz versichert.
Wer gilt als berechtigte Person?
Eine Berechtigung liegt vor, wenn jemand das Fahrzeug mit Wissen und Willen der Person nutzt, der das Fahrzeug gehört oder die es in Besitz hat.
Muss die nutzende Person eine Fahrerlaubnis besitzen?
Sofern für die Nutzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss die berechtigte Person diese zum Zeitpunkt des Schadens besitzen. Zudem darf ihr das Fahren nicht durch ein Gericht oder eine Behörde verboten worden sein.
Sind Gokarts versichert?
Gokarts sind versichert, sofern sie auf Kartbahnen genutzt werden, die nur von Gokart-Fahrenden und Betriebspersonal betreten werden dürfen.