Wer bei der Andsafe Privathaftpflicht ein Praktikum oder einen Ferienjob absolviert, ist gegen Haftpflichtansprüche aus praktischen Tätigkeiten geschützt – inklusive Ansprüchen des Betriebs oder der Schule bei beschädigten Lehrgeräten. Erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung dabei greift.
Versichert sind Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit praktischen Tätigkeiten im Rahmen einer Ausbildung oder eines Ferienjobs entstehen.
Der Versicherungsschutz umfasst hierbei Ansprüche Dritter, die aus Anlass der praktischen Tätigkeiten verursacht werden.
Dazu zählen auch Ansprüche des Betriebs, der Schule, Hochschule oder überbetrieblichen Lerneinrichtung selbst wegen der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Lehrgeräten.
Bei Schäden an Lehr-/Leihgeräten gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall als vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Rahmen einer Ausbildung oder eines Ferienjobs praktisch tätig ist und dabei versehentlich einen Schaden verursacht, ist über die Private Haftpflichtversicherung geschützt. Das gilt sowohl für Ansprüche Dritter als auch für Ansprüche des Betriebs oder der Bildungseinrichtung, wenn Lehrgeräte beschädigt werden oder abhandenkommen. Bei Schäden an Lehr- oder Leihgeräten wird ein Teil des Schadens in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst getragen.
Häufige Fragen
Sind Schäden während eines Ferienjobs mitversichert?
Ja. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die im Zusammenhang mit praktischen Tätigkeiten im Rahmen einer Ausbildung oder eines Ferienjobs entstehen.
Welche Ansprüche umfasst der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche Dritter, die aus Anlass der praktischen Tätigkeiten verursacht werden. Dazu zählen auch Ansprüche des Betriebs, der Schule, Hochschule oder überbetrieblichen Lerneinrichtung selbst wegen der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Lehrgeräten.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Schäden an Lehrgeräten?
Bei Schäden an Lehr-/Leihgeräten gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall als vereinbart.
Sind auch Ansprüche der Bildungseinrichtung selbst abgedeckt?
Ja. Mitversichert sind auch Ansprüche des Betriebs, der Schule, Hochschule oder überbetrieblichen Lerneinrichtung wegen der Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Lehrgeräten.