Als Bauherr:in profitieren Sie in der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung von Schutz für Bauvorhaben an Ihren versicherten Risiken. Wie weit der Schutz reicht, hängt von der Bausumme ab – bis 100.000 Euro und darüber gelten unterschiedliche Regeln. Auch Bauhelfer:innen sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr:in von Bauvorhaben an den versicherten Risiken ("selbst genutzter oder Vermieteter Haus-und Grundbesitz sowie Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen").
Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt von der Bausumme ab:
- Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht auch für die Planung und Bauleitung einschließlich Eigen- und Nachbarschaftsleistungen, sofern es sich um An- oder Umbauten bzw. Sanierungs- und Erweiterungsbauten handelt. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese dann zu den mitversicherten Immobilien zählen. Für Bauvorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
- Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
- Bauvorhaben mit einer Bausumme über 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht, sofern Sie die Planung und Bauleitung an Dritte abgegeben haben. Eigen- und Nachbarschaftsleistungen sind mitversichert. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese dann zu den mitversicherten Immobilien zählen. Für Bauvorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
In einem Versicherungsfall haben Sie die Höhe der Bausumme durch geeignete Belege nachzuweisen. In dem Fall, dass die Bausumme über 100.000 Euro liegt, ist außerdem nachzuweisen, dass Sie die Planung und Bauleitung an einen Dritten abgegeben hatten.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens helfen, für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeiten Dritten zufügen.
Voraussetzung ist, dass Sie die Bauhelfer:innen vor Eintritt des Schadensfalles ordnungsgemäß bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben.
Nicht versichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, wenn ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie an Ihren versicherten Immobilien oder Grundstücken bauen, sind Sie als Bauherr:in über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Wie umfangreich dieser Schutz ist, richtet sich nach der Bausumme: Bei kleineren Vorhaben ist auch die eigene Planung und Bauleitung eingeschlossen, bei größeren Vorhaben müssen Planung und Bauleitung an einen Dritten abgegeben worden sein. Auch Personen, die Ihnen beim Bau helfen, können mitversichert sein – vorausgesetzt, sie sind ordnungsgemäß angemeldet.
Häufige Fragen
Bin ich als Bauherr:in über die Private Haftpflichtversicherung geschützt?
Ja, versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr:in von Bauvorhaben an den versicherten Risiken, also selbst genutztem oder vermietetem Haus- und Grundbesitz sowie land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen.
Welche Rolle spielt die Bausumme?
Bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro besteht Schutz auch für Ihre eigene Planung und Bauleitung. Bei einer Bausumme über 100.000 Euro besteht Schutz nur, wenn Sie die Planung und Bauleitung an Dritte abgegeben haben.
Sind Bauvorhaben im Ausland versichert?
Nein, für Bauvorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Bauhelfer:innen mitversichert?
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens helfen, für Schäden, die sie Dritten zufügen. Voraussetzung ist, dass Sie die Bauhelfer:innen vor Eintritt des Schadensfalles ordnungsgemäß bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben.
Was muss ich im Schadensfall nachweisen?
Sie müssen die Höhe der Bausumme durch geeignete Belege nachweisen. Liegt die Bausumme über 100.000 Euro, ist außerdem nachzuweisen, dass Sie die Planung und Bauleitung an einen Dritten abgegeben hatten.