Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung kommt für gesetzliche Haftpflichtansprüche auf, wenn Sie fremde bewegliche Sachen beschädigen, die Sie ausschließlich privat geliehen, gemietet oder geleast haben. Auch vorübergehend überlassene medizinische Geräte sind eingeschlossen – doch für bestimmte Fahrzeuge und Wertsachen gilt der Schutz nicht.
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Sie wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen, die Sie geliehen, gemietet oder geleast haben, um sie ausschließlich privat zu nutzen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Basis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend überlassen worden sind.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für:
- Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einschließlich Gabelstaplern;
- Schäden an Schmuck, Wertsachen (einschließlich Bargeld, Gutscheinkarten, Konto- und Kreditkarten).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine fremde bewegliche Sache privat nutzen – zum Beispiel etwas Geliehenes, Gemietetes oder Geleastes – und diese dabei beschädigen, kann die Privathaftpflicht für die daraus entstehenden gesetzlichen Ansprüche einstehen. Auch vorübergehend ärztlich verordnete medizinische Geräte sind mit umfasst. Für bestimmte Fahrzeuge sowie für Schmuck und Wertsachen gilt dieser Schutz allerdings nicht.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Sachen sind mitversichert?
Versichert sind Schäden an fremden beweglichen Sachen, die Sie geliehen, gemietet oder geleast haben, um sie ausschließlich privat zu nutzen.
Sind medizinische Geräte eingeschlossen?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Basis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend überlassen worden sind.
Sind Schäden an geliehenen Fahrzeugen versichert?
Nein. Für Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einschließlich Gabelstaplern besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch für Schmuck und Wertsachen?
Nein. Für Schäden an Schmuck und Wertsachen – einschließlich Bargeld, Gutscheinkarten, Konto- und Kreditkarten – besteht kein Versicherungsschutz.