In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen zur Energie- oder Wasserversorgung mitversichert – etwa Photovoltaik, Geothermie, Brunnen oder Kleinwindkraftanlagen, inklusive Einspeisung ins Netz. Auch medizinische Geräte auf ärztliche Verordnung sind eingeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen zur Energie- oder Wasserversorgung, sofern diese Anlagen zu den mitversicherten Objekten gehören.
Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Basis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend überlassen worden sind.
Das sind z. B.:
- Photovoltaik- und Solaranlagen,
- Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
- Brunnen und
- Kleinwindkraftanlagen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Einspeisung der Energie in das Netz eines Energieversorgers bzw. die Abgabe von Wasser in das Netz einer Wasserversorgers.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Energie bzw. das Wasser direkt an private oder gewerbliche Endverbraucher:innen abgegeben wird.
Was bedeutet das konkret?
Betreiben Sie an Ihren mitversicherten Objekten eine Anlage zur Energie- oder Wasserversorgung, ist die gesetzliche Haftpflicht daraus grundsätzlich mit abgedeckt. Das gilt beispielsweise für eine Solaranlage auf dem Dach oder einen Brunnen im Garten. Auch das Einspeisen der erzeugten Energie oder des Wassers in das Netz eines Versorgers ist eingeschlossen. Wird die Energie oder das Wasser jedoch unmittelbar an Endverbraucher:innen weitergegeben, greift der Schutz nicht. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Ja. Photovoltaik- und Solaranlagen zählen zu den mitversicherten Anlagen zur Energieversorgung, sofern sie zu den mitversicherten Objekten gehören.
Ist die Einspeisung ins Netz abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Einspeisung der Energie in das Netz eines Energieversorgers bzw. die Abgabe von Wasser in das Netz eines Wasserversorgers.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Energie bzw. das Wasser direkt an private oder gewerbliche Endverbraucher:innen abgegeben wird.
Welche Anlagen sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind zum Beispiel Photovoltaik- und Solaranlagen, Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen), Brunnen sowie Kleinwindkraftanlagen.
Sind medizinische Geräte mitversichert?
Ja, medizinische Geräte sind mitversichert, soweit sie Ihnen auf Basis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend überlassen worden sind.