Wer privat Räume oder Gebäude mietet, leiht, pachtet oder least, ist mit der Privathaftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung bei Beschädigungen abgesichert – inklusive der daraus entstehenden Vermögensschäden. Auch Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften sind geschützt. Welche Schäden nicht versichert sind, lesen Sie hier.
Mitversichert ist:
Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung;
- Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können;
- Schäden am Inventar/Hausrat.
In der Andsafe Haftpflichtversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat genutzte Räume oder Gebäude gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben und dort etwas beschädigen, springt die Privathaftpflicht ein – auch für die finanziellen Folgen. Bestimmte Schäden wie Abnutzung, Glas- oder Inventarschäden sind davon jedoch ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer gemieteten Wohnung versichert?
Ja. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung, Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können, sowie Schäden am Inventar/Hausrat.
Gilt der Schutz auch für Ferienunterkünfte?
Ja. In der Andsafe Haftpflichtversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften.
Sind auch Vermögensschäden abgedeckt?
Ja. Mitversichert sind alle Vermögensschäden, die sich aus der Beschädigung der gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Räume und Gebäude ergeben.