In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ihren Pflichten als Haus- und Grundbesitzer mitversichert – etwa für bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Winterdienst. Auch übernommene Verkehrssicherungspflichten als Mieter oder Pächter sowie der Schutz nach einem Immobilienverkauf sind erfasst.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, denen Sie als Haus- und Grundbesitzer:in nachkommen müssen.
Das können insbesondere sein:
- bauliche Instandhaltung,
- Beleuchtung,
- Reinigung und
- Winterdienst.
Gleiches gilt, wenn Sie als Mieter:in oder Pächter:in die Verkehrssicherungspflichten per Vertrag übernommen haben.
Sofern versicherte Immobilien veräußert werden, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als frühere:r Besitzer:in im Umfang des § 836 Abs. 2 BGB mitversichert, sofern dieser Versicherungsvertrag bis zum Wechsel des Besitzes bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt – etwa durch gepflegte Wege, ausreichende Beleuchtung oder geräumten Schnee. Kommt es dennoch zu einem Schaden, für den Sie einstehen müssen, greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn Sie als Mieter oder Pächter solche Pflichten vertraglich übernommen haben, und in bestimmtem Umfang sogar nach dem Verkauf einer Immobilie.
Häufige Fragen
Welche Pflichten aus Haus- und Grundbesitz sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten als Haus- und Grundbesitzer:in, insbesondere aus baulicher Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Winterdienst.
Bin ich auch als Mieter oder Pächter geschützt?
Ja. Der Schutz gilt gleichermaßen, wenn Sie als Mieter:in oder Pächter:in die Verkehrssicherungspflichten per Vertrag übernommen haben.
Was gilt nach dem Verkauf einer versicherten Immobilie?
Wird eine versicherte Immobilie veräußert, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als frühere:r Besitzer:in im Umfang des § 836 Abs. 2 BGB mitversichert, sofern dieser Versicherungsvertrag bis zum Wechsel des Besitzes bestanden hat.
Gehört der Winterdienst zum Versicherungsschutz?
Ja. Der Winterdienst zählt ausdrücklich zu den versicherten Pflichten aus Haus- und Grundbesitz.