In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Sie auch als Inhaber:in von unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen abgesichert – vorausgesetzt, die Flächen werden privat genutzt, verpachtet oder vermietet. Für forstwirtschaftliche Flächen über einem Hektar gelten dabei besondere Bedingungen.
Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Inhaber:in von unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen versichert.
Voraussetzung:
- Sie nutzen die Grundstücke und Flächen selbst ausschließlich zu privaten Zwecken, oder
- Sie haben sie an andere Personen verpachtet oder vermietet.
Bei forstwirtschaftlichen Flächen von mehr als einem Hektar:
Hier besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn Sie die Fläche als Mitglied in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bewirtschaften.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen ein unbebautes Grundstück oder eine land- bzw. forstwirtschaftliche Fläche gehört, sind Sie über Ihre Private Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Das gilt, solange Sie die Fläche privat nutzen oder sie an andere verpachtet oder vermietet haben. Bei größeren forstwirtschaftlichen Flächen ist die Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss entscheidend für den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Bin ich als Inhaber:in eines unbebauten Grundstücks mitversichert?
Ja. Sie sind auch in Ihrer Eigenschaft als Inhaber:in von unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen versichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Sie die Grundstücke und Flächen entweder selbst ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen oder sie an andere Personen verpachtet oder vermietet haben.
Was gilt bei forstwirtschaftlichen Flächen über einem Hektar?
Bei forstwirtschaftlichen Flächen von mehr als einem Hektar besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn Sie die Fläche als Mitglied in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bewirtschaften.
Ist auch eine vermietete oder verpachtete Fläche abgesichert?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie die Grundstücke und Flächen an andere Personen verpachtet oder vermietet haben.