Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Andsafe seinen Haus- und Grundbesitz ganz oder teilweise vermietet, ist gegen Risiken aus der Vermietung abgesichert – von einzelnen Räumen über Einlieger- und Ferienwohnungen bis hin zu Garagen und Stellplätzen. Hier erfahren Sie, welche vermieteten Objekte konkret eingeschlossen sind.
Sofern Sie Haus- und Grundbesitz ganz oder teilweise vermieten, besteht Versicherungsschutz aus der Vermietung.
- von einzelnen Räumen;
- von bis zu zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (Einliegerwohnungen) bzw. selbst genutzten Mehrfamilienhaus;
- eines Wochenend- oder Ferienhauses;
- eines fest installierten Wohnwagens;
- von bis zu fünf Eigentums- bzw. Ferienwohnungen sowie
- Garagen oder Stellplätzen.
Was bedeutet das konkret?
Vermieten Sie Teile Ihres Wohneigentums oder bestimmte Objekte, sind Sie über die Privathaftpflichtversicherung auch als Vermieter abgesichert. Das gilt etwa für einzelne Räume, Einliegerwohnungen, ein Ferien- oder Wochenendhaus, einen fest installierten Wohnwagen sowie eine begrenzte Zahl an Eigentums- oder Ferienwohnungen und für Garagen oder Stellplätze. Diese Aufstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist die Vermietung einzelner Räume mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Vermietung von einzelnen Räumen.
Wie viele Wohnungen im Einfamilienhaus sind eingeschlossen?
Mitversichert ist die Vermietung von bis zu zwei Wohnungen im Einfamilienhaus (Einliegerwohnungen) bzw. im selbst genutzten Mehrfamilienhaus.
Sind Ferienwohnungen abgedeckt?
Ja. Versicherungsschutz besteht aus der Vermietung von bis zu fünf Eigentums- bzw. Ferienwohnungen sowie aus der Vermietung eines Wochenend- oder Ferienhauses.
Gilt der Schutz auch für vermietete Garagen und Stellplätze?
Ja. Die Vermietung von Garagen oder Stellplätzen ist eingeschlossen.
Ist ein vermieteter Wohnwagen mitversichert?
Ja, sofern es sich um einen fest installierten Wohnwagen handelt.