Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in selbst genutzter und bewohnter Objekte mitversichert – von Wohnungen über Ferien- und Wochenendhäuser bis zum Ein- oder Mehrfamilienhaus im Inland, einschließlich zugehöriger Gärten, Garagen, Teiche, Flüssiggastanks und Schrebergärten.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in der nachstehend genannten Objekte, sofern Sie diese ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen und selbst bewohnen:
- eine oder mehrere Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer),
- ein Ferien- und/oder Wochenendhaus,
- ein Wohnwagen, der dauerhaft und fest an einem Ort installiert ist,
- ein im Inland gelegenes Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus.
Gärten, Garagen, Abstellräume und Teiche, die zu den genannten Objekten gehören, sind in den Versicherungsschutz einbezogen.
Versicherungsschutz besteht ferner für vorhandene Flüssiggastanks sowie Schrebergärten.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine selbst bewohnte Wohnung, ein Haus oder ein Ferien- bzw. Wochenendhaus zu privaten Zwecken nutzt, ist als Inhaber:in im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht mitversichert. Dazu zählen auch dazugehörige Bereiche wie Gärten, Garagen, Abstellräume und Teiche sowie zusätzlich Flüssiggastanks und Schrebergärten. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Objekte sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), eines Ferien- und/oder Wochenendhauses, eines dauerhaft und fest installierten Wohnwagens sowie eines im Inland gelegenen Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz für diese Objekte?
Der Schutz gilt, sofern Sie die Objekte ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen und selbst bewohnen.
Sind Gärten, Garagen und Teiche mitversichert?
Ja. Gärten, Garagen, Abstellräume und Teiche, die zu den genannten Objekten gehören, sind in den Versicherungsschutz einbezogen.
Gilt der Schutz auch für Flüssiggastanks und Schrebergärten?
Ja. Versicherungsschutz besteht ferner für vorhandene Flüssiggastanks sowie Schrebergärten.