Die Andsafe Privathaftpflichtversicherung schützt Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen und welche beruflichen oder hoheitlichen Gefahren ausgeschlossen sind.
Versicherungsschutz besteht für Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Ausgeschlossen sind damit Gefahren, denen Sie im Rahmen Ihres Berufes oder hoheitlichen Amtes (z. B. als Schöffe oder Wahlhelferin) ausgesetzt sind.
Damit Versicherungsschutz dem Grunde nach besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Person macht Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend.
- Die Forderungen beruhen auf gesetzlichen Regelungen des Privatrechts.
- Das Ereignis, das unmittelbar zum Schaden geführt hat, ist während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages eingetreten. Wann der Schaden verursacht wurde, spielt dagegen keine Rolle.
- Es handelt sich um einen Personenschaden, um einen Sachschaden oder um einen Vermögensschaden, der entweder die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist oder nach den folgenden Bestimmungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie als Privatperson im Alltag jemandem einen Schaden zufügen und dafür haften müssen. Der Schutz umfasst Ihr privates Leben – Gefahren aus Beruf oder einem hoheitlichen Amt sind hingegen nicht abgedeckt. Damit der Versicherungsschutz besteht, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen: Es muss eine Schadenersatzforderung auf gesetzlicher Grundlage vorliegen und das schädigende Ereignis muss während der Vertragslaufzeit eingetreten sein.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind über die Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Welche Gefahren sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gefahren, denen Sie im Rahmen Ihres Berufes oder hoheitlichen Amtes ausgesetzt sind, zum Beispiel als Schöffe oder Wahlhelferin.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Eine Person macht Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend, die Forderungen beruhen auf gesetzlichen Regelungen des Privatrechts, das schadenauslösende Ereignis ist während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten und es handelt sich um einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden.
Spielt es eine Rolle, wann der Schaden verursacht wurde?
Nein. Entscheidend ist, dass das Ereignis, das unmittelbar zum Schaden geführt hat, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetreten ist. Wann der Schaden verursacht wurde, spielt dagegen keine Rolle.
Welche Schadenarten sind umfasst?
Umfasst sind Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind oder nach den Bestimmungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst sind.