In der Andsafe Privathaftpflichtversicherung gelten sämtliche Vertragsbestimmungen, die für Sie als Versicherungsnehmer:in bestimmt sind, auch für die mitversicherten Personen – wer welche Verhaltensregeln beachten muss und welche Ausnahme dabei greift, erfahren Sie hier.
Für die mitversicherten Personen gilt Folgendes:
- Sämtliche Vertragsbestimmungen, die für Sie als Versicherungsnehmer:in gelten, sind auch auf die Mitversicherten anzuwenden.
- Alle Versicherten müssen die Verhaltensregeln beachten.
Ausnahme von dieser Pflicht:
- Ausgenommen sind nur mitversicherte Ersthelfer:innen.
Was bedeutet das konkret?
Die Regeln des Vertrags betreffen nicht nur Sie als Versicherungsnehmer:in, sondern gelten in gleicher Weise für alle mitversicherten Personen. Auch sie sind an die vereinbarten Verhaltensregeln gebunden. Eine Sonderstellung nehmen lediglich mitversicherte Ersthelfer:innen ein, für die diese Pflicht nicht gilt.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Sämtliche Vertragsbestimmungen, die für Sie als Versicherungsnehmer:in gelten, sind auch auf die Mitversicherten anzuwenden.
Wer muss die Verhaltensregeln beachten?
Alle Versicherten müssen die Verhaltensregeln beachten.
Gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht?
Ja. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur mitversicherte Ersthelfer:innen.
Müssen mitversicherte Ersthelfer:innen die Verhaltensregeln beachten?
Nein. Mitversicherte Ersthelfer:innen sind von dieser Pflicht ausgenommen.