In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Schadenersatzansprüche der Versicherten untereinander grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Erfahren Sie, welche Ansprüche zwischen Versicherungsnehmer und Mitversicherten nicht abgedeckt sind und welche Ausnahme bei Personenschäden gilt.
Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche:
- von Mitversicherten gegen Sie als Versicherungsnehmer:in,
- von Ihnen gegen Mitversicherte und
- von Mitversicherten gegen andere Mitversicherte.
Das gilt unabhängig davon, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht.
Eine Ausnahme gilt für Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die versicherte Personen gegen andere versicherte Personen haben. Diese Ansprüche sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die Personen innerhalb desselben Vertrags einander zufügen, sind in der Regel nicht mitversichert. Das betrifft das Verhältnis zwischen Ihnen als versicherter Person und den weiteren mitversicherten Personen in beide Richtungen. Nur wenn es sich um einen Personenschaden handelt, greift der Schutz auch zwischen den versicherten Personen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche von Mitversicherten gegen andere Mitversicherte.
Kommt es darauf an, ob der Anspruch berechtigt ist?
Nein. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht.
Gibt es eine Ausnahme vom Ausschluss?
Ja. Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die versicherte Personen gegen andere versicherte Personen haben, sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Sind Ansprüche von Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer versichert?
Grundsätzlich nicht. Schadenersatzansprüche von Mitversicherten gegen Sie als Versicherungsnehmer:in sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.