Bei mitversicherten Angehörigen in der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt ein Vorrang anderer Verträge: Besteht über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag gleichartiger Schutz, geht dieser fremde Vertrag vor und Ansprüche sind zuerst dort anzumelden.
Besteht für die Mitversicherten über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag gleichartiger Versicherungsschutz, so geht dieser fremde Vertrag vor (z. B. Privathaftpflicht des Pflegeheims).
Ansprüche sind daher zunächst zu diesem Fremdvertrag anzumelden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine mitversicherte Person zusätzlich über einen anderen Haftpflichtvertrag abgesichert ist, der den gleichen Schutz bietet, ist dieser andere Vertrag als Erstes zuständig. Ein Schaden sollte deshalb zunächst dort gemeldet werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welcher Vertrag hat Vorrang, wenn für Mitversicherte doppelter Schutz besteht?
Besteht für die Mitversicherten über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag gleichartiger Versicherungsschutz, geht dieser fremde Vertrag vor.
Wo sind Ansprüche zuerst anzumelden?
Ansprüche sind zunächst zum vorrangigen Fremdvertrag anzumelden.
Können Sie ein Beispiel für einen vorrangigen Fremdvertrag nennen?
Als Beispiel wird die Privathaftpflicht des Pflegeheims genannt.
Für wen gilt diese Regelung zum Vorrang anderer Verträge?
Die Regelung gilt für die Mitversicherten, für die über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag gleichartiger Versicherungsschutz besteht.