In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Angehörige im Haushalt mitversichert – etwa Verwandte mit Erstwohnsitz bei Ihnen sowie Eltern und Großeltern, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten und wann ein anderer Vertrag vorgeht.
Die nachfolgende Regelung gilt für den hier angegebenen versicherten Personenkreis:
- Single
- (Ehe-)Partner:in
- Kinder
- Familie
Leben in Ihrem Haushalt weitere Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Partner bzw. Ihrer mitversicherten Partnerin verwandt sind, so sind diese mitversichert, sofern sie mit dem Erstwohnsitz bei Ihnen gemeldet sind.
Ihre Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind mitversichert, sofern sie dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben.
Sind die hier genannten Personen über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.
Was bedeutet das konkret?
Neben Ihnen und Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin können auch weitere verwandte Personen im Haushalt in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Entscheidend ist, dass sie mit Erstwohnsitz bei Ihnen gemeldet sind. Für Eltern und Großeltern gilt eine gesonderte Regelung, wenn sie dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben. Besteht bereits ein anderer Haftpflichtvertrag für diese Personen, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche weiteren Angehörigen sind mitversichert?
Mitversichert sind weitere Personen in Ihrem Haushalt, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Partner bzw. Ihrer mitversicherten Partnerin verwandt sind, sofern sie mit dem Erstwohnsitz bei Ihnen gemeldet sind.
Sind Eltern und Großeltern mitversichert?
Ihre Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind mitversichert, sofern sie dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben.
Welche Voraussetzung gilt für die Mitversicherung von Verwandten im Haushalt?
Die verwandten Personen müssen mit dem Erstwohnsitz bei Ihnen gemeldet sein.
Was gilt, wenn bereits ein anderer Haftpflichtvertrag besteht?
Sind die genannten Personen über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.