In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind auch minderjährige Übernachtungsgäste während ihres Aufenthalts in Ihrem Haushalt mitversichert – vorausgesetzt, Sie haben die Übernachtung genehmigt und es besteht kein anderweitiger gleichartiger Versicherungsschutz.
Mitversichert sind auch minderjährige Übernachtungsgäste während des Aufenthalts in Ihrem Haushalt.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Sie haben die Übernachtung genehmigt.
- Es besteht nicht anderweitig gleichartiger Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Übernachtet ein minderjähriges Kind als Gast bei Ihnen zu Hause, ist es während dieses Aufenthalts über Ihre Private Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Wichtig ist dabei, dass Sie der Übernachtung zugestimmt haben und der Gast nicht bereits über einen anderen, gleichartigen Schutz verfügt.
Häufige Fragen
Sind minderjährige Übernachtungsgäste mitversichert?
Ja, minderjährige Übernachtungsgäste sind während ihres Aufenthalts in Ihrem Haushalt mitversichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen die Übernachtung genehmigt haben und es darf nicht anderweitig gleichartiger Versicherungsschutz bestehen.
Gilt der Schutz auch, wenn der Gast bereits anders versichert ist?
Nein, der Versicherungsschutz greift nur, wenn nicht anderweitig gleichartiger Versicherungsschutz besteht.
Muss ich der Übernachtung zugestimmt haben?
Ja, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Übernachtung genehmigt haben.