In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung ist die Person mitversichert, mit der Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – unabhängig davon, ob Sie zusammenwohnen oder unter derselben Anschrift gemeldet sind. Der Schutz gilt sogar bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
Mitversicherte Person:
Mitversichert ist die Person, mit der Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Ob Sie beide zusammenwohnen und/oder unter derselben Anschrift amtlich gemeldet sind, ist unerheblich.
Fortbestand des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter, wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.
- Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.
Was bedeutet das konkret?
Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat den Partner oder die Partnerin automatisch im Schutz eingeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob beide gemeinsam an einer Adresse wohnen oder gemeldet sind. Auch ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ändert am Schutz nichts. Besteht bereits ein eigener Haftpflichtvertrag für den Partner, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Ist mein Ehepartner in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die Person, mit der Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Müssen wir zusammenwohnen oder unter derselben Anschrift gemeldet sein?
Nein. Ob Sie beide zusammenwohnen und/oder unter derselben Anschrift amtlich gemeldet sind, ist unerheblich.
Bleibt der Schutz bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung bestehen?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter, wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht wird.
Was gilt, wenn mein Partner bereits eine eigene Haftpflichtversicherung hat?
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.