In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung stehen Sie als Versicherungsnehmer im Mittelpunkt: Der Vertrag schützt zunächst Sie selbst, und nur Sie können Leistungen daraus geltend machen. Erfahren Sie, welche Rolle Ihre Zustimmung spielt, wenn mitversicherte Personen Schäden melden möchten.
Dieser Versicherungsvertrag schützt zunächst Sie selbst als Versicherungsnehmer:in.
Nur mit Ihnen haben wir den Versicherungsvertrag abgeschlossen. Deshalb können auch nur Sie Leistungen aus diesem Vertrag geltend machen.
Will eine mitversicherte Person Schäden bei uns melden, benötigt sie Ihre Zustimmung.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer:in sind Sie die zentrale Person des Vertrags. Der Versicherungsschutz gilt in erster Linie Ihnen, und Ansprüche aus dem Vertrag können Sie selbst geltend machen. Möchte eine mitversicherte Person einen Schaden melden, ist dafür Ihre Zustimmung erforderlich.
Häufige Fragen
Wen schützt die Private Haftpflichtversicherung zuerst?
Der Versicherungsvertrag schützt zunächst Sie selbst als Versicherungsnehmer:in.
Wer kann Leistungen aus dem Vertrag geltend machen?
Da der Versicherungsvertrag nur mit Ihnen abgeschlossen wurde, können auch nur Sie Leistungen aus diesem Vertrag geltend machen.
Kann eine mitversicherte Person selbst einen Schaden melden?
Will eine mitversicherte Person Schäden melden, benötigt sie dafür Ihre Zustimmung.
Mit wem wurde der Versicherungsvertrag abgeschlossen?
Der Versicherungsvertrag wurde nur mit Ihnen als Versicherungsnehmer:in abgeschlossen.