In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach feststeht. Erfahren Sie, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wie hoch die Verzinsung ausfällt und aus welchen Gründen sich die Zahlung hemmen oder aufschieben lässt.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
3. Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem wir die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermitteln oder zahlen können.
4. Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie läuft.
Gleiches gilt, wenn das Verfahren nicht gegen Sie geführt wird, sondern gegen eine Person, die befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt (Repräsentant:in).
Was bedeutet das konkret?
Sobald Ihr Schaden dem Grund und der Höhe nach geklärt ist, wird die Entschädigung ausgezahlt. Dauert die Prüfung länger, können Sie nach einem Monat bereits eine Abschlagszahlung erhalten. Zieht sich die Regulierung hin, wird der offene Betrag verzinst. Verzögert sich die Bearbeitung durch Ihr eigenes Verschulden oder bestehen Zweifel an der Empfangsberechtigung, kann die Zahlung entsprechend später erfolgen oder aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt wurde.
Kann ich vor der endgültigen Zahlung eine Abschlagszahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz bei einer Verzinsung?
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentant:in läuft.