Für Mitteilungen und Erklärungen zur Andsafe Hausratversicherung genügt in der Regel eine E-Mail – nur wenn das Gesetz die Schriftform verlangt, reicht die Textform nicht. Lesen Sie, wohin Sie Ihre Nachrichten richten und was gilt, wenn Sie eine Anschriften-, Namens- oder Betriebsverlegung nicht anzeigen.
1. Form und Adressat
Wollen Sie eine Erklärung an uns richten, die im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag steht, oder einer Mitteilungspflicht nachkommen, so genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben.
Nur in Fällen, in denen das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, genügt die Textform nicht. Sind in diesem Vertrag für bestimmte Mitteilungen oder Erklärungen andere Formvorgaben vorgesehen, so gelten diese.
Richten Sie Ihre Erklärungen und Mitteilungen bitte an:
- die Hauptverwaltung von andsafe oder
- die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Mitteilungen bleiben bestehen.
2. Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben.
3. Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen entsprechend Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Für die meisten Nachrichten zu Ihrem Vertrag reicht eine E-Mail aus. Nur wenn das Gesetz die Schriftform verlangt oder der Vertrag eine andere Form vorschreibt, müssen Sie diese einhalten. Wichtig ist außerdem, dass Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihres Namens rechtzeitig melden – sonst gelten Briefe an Ihre letzte bekannte Adresse als zugestellt. Für Gewerbekunden gilt das sinngemäß bei einer Verlegung der Niederlassung.
Häufige Fragen
In welcher Form kann ich Mitteilungen an andsafe senden?
In der Regel genügt eine E-Mail. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, reicht die Textform nicht. Sind im Vertrag andere Formvorgaben vorgesehen, gelten diese.
An wen richte ich meine Erklärungen und Mitteilungen?
An die Hauptverwaltung von andsafe oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Was passiert, wenn ich meine Anschriftenänderung nicht mitteile?
Dann genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja. Wenn Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben, gilt entsprechend dieselbe Regelung wie bei einer nicht angezeigten Anschriftenänderung.
Was gilt für Gewerbebetriebe bei einer Verlegung der Niederlassung?
Haben Sie die Versicherung für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen entsprechend Anwendung.