Bei der andsafe Hausratversicherung dürfen bestehende Verträge nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angepasst werden – etwa wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder Vorgaben der Aufsichtsbehörden unwirksam wird. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten, wie eine Änderung abläuft und welches Kündigungsrecht Sie dabei haben.
In bestehenden Verträgen dürfen wir in Ausnahmefällen einzelne Regelungen ergänzen oder ersetzen, wenn die ursprüngliche Regelung aus einem der folgenden Gründe unwirksam geworden ist:
- Das Gesetz, das Grundlage der Bestimmung war, wurde geändert.
- Eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung betrifft unmittelbar den Vertrag.
- Es gibt Änderungen der Verwaltungspraxis des Commissariat aux Aussurances (CAA), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
- Es gibt konkrete individuelle Weisungen durch das Commissariat aux Aussurances (CAA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Kartellbehörden, die für uns bindend sind.
Zudem muss durch die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung eine Lücke im Vertrag entstanden sein, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung, das bei Vertragsschluss bestand, in erheblichem Maße stört.
Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die Regelung, die bei Vertragsschluss vorhanden war. Das betrifft sowohl die geänderte Regelung selbst als auch ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
So läuft eine Änderung ab:
- Wir teilen Ihnen die geänderte Regelung in Textform mit und erläutern sie.
- Innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen.
- Tun Sie das nicht, wird die Änderung wirksam.
- Voraussetzung ist, dass wir Sie spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin informiert und über Ihr Kündigungsrecht in Textform belehrt haben.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich bleiben Ihre Vertragsbedingungen so, wie sie beim Abschluss vereinbart wurden. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa wenn Gesetze, Gerichte oder Aufsichtsbehörden eine Regelung unwirksam machen – darf diese ergänzt oder ersetzt werden. Dabei ist sichergestellt, dass Sie durch die Anpassung nicht schlechter gestellt werden. Sind Sie mit einer Änderung nicht einverstanden, können Sie innerhalb einer Frist kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf andsafe meine Vertragsbedingungen ändern?
Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist – etwa durch eine Gesetzesänderung, eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung oder bindende Vorgaben von CAA, BaFin oder den Kartellbehörden. Zusätzlich muss dadurch eine Lücke entstanden sein, die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich stört.
Kann mich eine Bedingungsänderung schlechter stellen?
Nein. Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die Regelung, die bei Vertragsschluss vorhanden war. Das gilt für die Regelung selbst wie auch für ihr Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen.
Wie werde ich über eine Änderung informiert?
Die geänderte Regelung wird Ihnen in Textform mitgeteilt und erläutert. Die Information erfolgt spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Änderungstermin, verbunden mit einer Belehrung über Ihr Kündigungsrecht in Textform.
Kann ich der Änderung widersprechen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Kündigen Sie nicht, wird die Änderung wirksam – vorausgesetzt, Sie wurden rechtzeitig informiert und über Ihr Kündigungsrecht belehrt.