In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung kann der Leistungsanspruch entfallen, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen oder arglistig über wichtige Tatsachen täuschen. Auch das Verhalten volljähriger Mitbewohner, die Sie repräsentieren, kann Ihnen zugerechnet werden – hier erfahren Sie, wann das gilt und wann eine Herbeiführung oder Täuschung als bewiesen angesehen wird.
1. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch.
Die vorsätzliche Herbeiführung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen eines vorsätzlich begangenen Deliktes verurteilt wurden.
2. Arglistige Täuschung über Tatsachen
Sie verlieren auch dann Ihren Leistungsanspruch, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Die arglistige Täuschung gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen Betruges oder Betrugsversuches verurteilt wurden.
3. Verhaltenszurechnung
Hat eine volljährige Person, mit der Sie im versicherten Haushalt zusammenleben, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder uns arglistig über Tatsachen getäuscht, müssen Sie sich das Verhalten zurechnen lassen, sofern die Person Sie repräsentiert.
Das ist dann der Fall, wenn die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn Sie einen Schaden absichtlich verursachen oder die Versicherung bewusst über wichtige Umstände täuschen, entfällt Ihr Anspruch auf Leistung. Das gilt in bestimmten Fällen auch, wenn eine erwachsene Person, die mit Ihnen zusammenlebt und für Sie handeln darf, sich entsprechend verhält. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Anspruch, wenn ich den Schaden absichtlich verursache?
Ja. Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch.
Wann gilt eine vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen?
Sie gilt als bewiesen, wenn Sie in einem Strafprozess rechtskräftig wegen eines vorsätzlich begangenen Deliktes verurteilt wurden.
Was passiert bei arglistiger Täuschung über Tatsachen?
Sie verlieren Ihren Leistungsanspruch, wenn Sie arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind. Als bewiesen gilt die Täuschung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Betruges oder Betrugsversuches.
Muss ich mir das Verhalten von Mitbewohnern zurechnen lassen?
Ja, wenn eine volljährige Person aus Ihrem versicherten Haushalt den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder arglistig getäuscht hat und diese Person Sie repräsentiert.
Wann repräsentiert mich eine andere Person?
Das ist der Fall, wenn die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.