In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung gehen Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt. Damit die Ansprüche gewahrt bleiben, treffen Sie klare Pflichten – und bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drohen Leistungskürzung oder Leistungsverlust.
1. Ihre Ersatzansprüche gegen Dritte
Haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf uns über, wenn die Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Ihre Pflicht zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren. Gleiches gilt für Rechte, die der Sicherung dieser Ansprüche dienen. Das bedeutet auch:
- die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Nachdem Ihr Ersatzanspruch auf uns übergangen ist, sind Sie verpflichtet, bei der Durchsetzung des Anspruchs mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Kommen Sie dieser Pflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren Sie dadurch den Ersatzanspruch, sind wir im gleichen Umfang von der Leistung an Sie befreit.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. In welchem Maße, hängt von der Schwere Ihres Verschuldens ab. Sind Sie der Auffassung, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Ihren Schaden ersetzt, treten Sie Ihre Ansprüche gegen den Verursacher an den Versicherer ab – dieser kann sich das Geld dann bei dem Dritten zurückholen. Ihre Aufgabe ist es, diese Ansprüche nicht durch Nachlässigkeit verfallen zu lassen und den Versicherer bei der Durchsetzung zu unterstützen. Verletzen Sie diese Pflichten, kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher?
Ihr Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn ein Mitbewohner den Schaden verursacht hat?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, geht der Anspruch nur dann auf den Versicherer über, wenn die Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung meiner Ersatzansprüche?
Sie müssen alles dafür tun, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht verlieren – ebenso die Rechte, die deren Sicherung dienen. Dazu gehört auch, die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten.
Was droht bei einer Verletzung dieser Pflichten?
Kommen Sie der Mitwirkungspflicht vorsätzlich nicht nach und verlieren dadurch den Ersatzanspruch, ist der Versicherer im gleichen Umfang von der Leistung befreit. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens gekürzt werden.
Wer muss beweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt?
Sind Sie der Auffassung, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist das nur dann relevant, wenn Sie es beweisen können.