In der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung sind mit den Obliegenheiten wichtige Pflichten verbunden, die Sie im eigenen Interesse einhalten sollten, um Ihre Rechte aus dem Vertrag nicht zu verlieren. Welche Sicherheitsvorkehrungen vor einem Schaden gelten und was Sie bei und nach einem Versicherungsfall beachten müssen, erfahren Sie hier.
1. Begriff der Obliegenheit
Obliegenheiten sind Pflichten, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden können, denen Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
2. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Vor Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie stets alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einhalten. Gleiches gilt für die folgenden Sicherheitsvorkehrungen, die wir vertraglich mit Ihnen vereinbaren:
- Sie sind verpflichtet, in der kalten Jahreszeit die versicherte Wohnung zu beheizen und dies ausreichend häufig zu kontrollieren. Alternativ müssen Sie alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
- Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müssen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigt werden. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzuschalten, es sei denn, Sie verlassen die Wohnung nur für sehr kurze Zeit. Dazu gehört z. B. der Gang zum häuslichen Briefkasten oder zur Mülltonne.
- Sie müssen alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
3. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dafür sorgen, dass der Schaden nach Möglichkeit vermieden bzw. gemindert wird. Dabei müssen Sie unsere Weisungen befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Wenn die Umstände dies zulassen, sind Sie verpflichtet, unsere Weisungen ggf. auch mündlich oder telefonisch einzuholen.
Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Obliegenheiten Sie sonst haben:
- Sobald Sie erfahren, dass ein Schaden eingetreten ist, müssen Sie uns diesen unverzüglich mitteilen. Die Mitteilung kann ggf. auch mündlich oder telefonisch erfolgen.
- Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
- Sie müssen ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen und dieses unverzüglich uns und der Polizei zukommen lassen. Sie müssen das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis wir die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen freigeben. Sind Veränderungen zwingend erforderlich, müssen Sie das Schadenbild nachvollziehbar dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen so lange aufbewahren, bis wir sie besichtigt haben.
- Sie müssen uns unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) jede Auskunft erteilen, die wir benötigen, um den Versicherungsfall oder den Umfang unserer Leistungspflicht feststellen zu können. Zudem müssen Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten.
- Fordern wir Sie auf, Belege einzureichen, müssen Sie diese beschaffen, sofern Ihnen das gerechterweise zugemutet werden kann.
- Bei zerstörten oder abhandengekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden müssen Sie Ihre etwaigen Rechte wahren. Zum Beispiel müssen Sie für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten und Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die aufgeführten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die Sie als Versicherungsnehmer:in beachten sollten, um Ihren vollen Versicherungsschutz zu behalten. Kurz gesagt: Sie sorgen im Vorfeld für Sicherheit – etwa durch Heizen im Winter und das Verschließen der Wohnung – und melden einen Schaden im Ernstfall zügig, halten das Schadenbild fest und arbeiten bei der Aufklärung mit. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, können Sie Rechte aus dem Vertrag verlieren.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheit in der Hausratversicherung?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden kann, der Sie aber im eigenen Interesse nachkommen sollten, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag nicht verlieren wollen.
Was muss ich vor einem Schaden beachten?
Sie müssen alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften einhalten. Zusätzlich sollten Sie in der kalten Jahreszeit die Wohnung beheizen und kontrollieren (oder wasserführende Anlagen absperren und entleeren), bei Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen betätigen sowie Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand erhalten.
Was muss ich nach einem Einbruch tun?
Sie müssen den Schaden uns unverzüglich mitteilen, Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich bei der Polizei anzeigen und ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen anfertigen, das Sie unverzüglich uns und der Polizei zukommen lassen. Das Schadenbild müssen Sie unverändert lassen, bis wir es freigeben.
Muss ich das Schadenbild verändern, wenn es unbedingt nötig ist?
Sind Veränderungen zwingend erforderlich, müssen Sie das Schadenbild nachvollziehbar dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen so lange aufbewahren, bis wir sie besichtigt haben.
Gelten die Obliegenheiten auch für andere Personen?
Ja. Steht nicht Ihnen, sondern einer anderen Person das Recht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu, so hat diese Person die Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen, soweit es ihr nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.