Nach einem Versicherungsfall haben Sie in der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung ein Kündigungsrecht und bestimmen selbst, ob die Kündigung sofort oder erst später wirkt – längstens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Auch der Versicherer darf kündigen, mit klar geregelter Frist von einem Monat nach Zugang.
Wenn Sie kündigen wollen, können Sie entscheiden, ob die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Der späteste Zeitpunkt ist jedoch das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen beide Seiten den Vertrag beenden. Als versicherte Person bestimmen Sie selbst, ob Ihre Kündigung sofort greift oder erst später – längstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Kündigt der Versicherer, endet der Vertrag einen Monat nach Zugang der Kündigung bei Ihnen.
Häufige Fragen
Kann ich nach einem Versicherungsfall selbst kündigen?
Ja. Sie können entscheiden, ob Ihre Kündigung mit sofortiger Wirkung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Bis wann kann ich den späteren Zeitpunkt der Kündigung wählen?
Der späteste Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Gilt dieses Kündigungsrecht für die Hausratversicherung?
Ja, die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Andsafe Versicherung.